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- Ausländerrecht (AufenthG)
- Grundlagen zu Ausländerrecht (AufenthG)
- Anwendbarkeit
 
 - 1. Begründung der Ausreisepflicht
- wegen Erlöschen des Aufenthalt-Titels
 - wegen Verstoß gg. öffentl. Sicherheit / Ordnung (sog. Ausweisung)
- gestuftes Verfahren
- § 54 AufenthG , Regelausweisung
- >= 1 Jahr Freiheitsstrafe
 - >= 2 Jahre Freiheitsstrafe
 - ggf. Rückstufung, § 55 AufenthG
 
 - § 53 I AufenthG , Ermessensausweisung
- z.B. bei Owis, Nötigung der Ehefrau nicht zu arbeiten (Nr.10)
 - Abwägung
- öffentl. Interesse
- Generalprävention, Wiederholungsgefahr
 
 - Interessen des Ausländers
- Art. 6 GG
 - Reintegration im Ausland möglich?
 - (P) Einbeziehung der EMRK
- nur einfacher Gesetzesrang, Art. 59 II GG
 - aber Einwirkung über Art. 20 III GG in Ermessen
 
 
 
 
 
 - Folge(P) StufenVH durch Zeitablauf geändert
 - Wesensänderung, Verstoß gegen § 114 S.2 VwVfG?
 - BVerwG: ok, weil atypisches Modell im AufenthG wenn sich Notwendigkeit von Ermessen erst ergibt
 
- Zeitpunkt der müVH
 
 
 - 2. Abschiebung
- 58
 - Duldung: § 60a AufenthG
- Vorübergehende Aussetzung der Abschiebung
 
 
 - Aufenthaltstitel
- Visum, § 6
 - Aufenthaltserlaubnis, § 7
 - Niederlassungserlaubnis, § 9
 - Schema: Erteilung
- formelle Vrss
- Antrag, § 81 AufenthG
 - Zuständigkeit, § 71 AufenthG iVm LandesR
 - Beteiligung anderer Stellen, § 72 ff. AufenthG
- z.B.: BA, § 39 AufenthG
 
 
 - materielle Vrss
- allg. Erteilungesetzliche Schuldverhältnisserss, § 5
- Sicherung des Lebensunterhalts
- Definition§ 2 III Lesen ! Legaldefinition
 - Prognose ! nicht allein auf vergangene Situation abstellen
 
 - kein obj. Ausweisungsgrund
- Inzidenprüfung (ohne Ermessen)
 - Gefahr für die ÖS - OO (§ 54 AufenthG )
- objektive Vrss. genügen
 - nicht notwendig: ermessens- fehlerfreier Erlass / VHMK
 
 
 
 - besondere Vrss des jeweiligen Titels
- z.B.: Nachzug der Familie ausgeschl. wenn Ehe nur dem Aufenthalt dienen soll, § 27 Ia AufenthG
 
 - keine Versagungsgründe
- § 5 IV iVm § 54 AufenthG Nr.5
 - § 10 III S.2 AufenthG Sperrwirkung Asylantrag
 - § 11 I S.2 AufenthG Sperrwirkung Ausweisung
 
 - spezielle Versagungsgründe
- § 16 II AufenthG - 38
 
 
 - Rechtsfolge: idR Ermessen
- ausnahmesweise gebunde Entscheidung, §§ 30 I AufenthG , 28, 32
 
 
 - Aufhebung des Titels
- Spezialregel: § 52 AufenthG
 - Beispielz.B. durch falsche Angaben erschlichen
 
- bei Ausweisung (s.o.) automatisch, § 51 I AufenthG Nr.5
 - führt zur Ausreisepflicht, § 50 I AufenthG , II
 
 
 - Rechtsschutz
- V-Klage auf Genehmigung / Verlängerung
- subj. Recht von Familienangehörigen
- aus Art. 6 I GG
 
 - Anordnungsantrag wg. § 84 I AufenthG !
- für die Dauer des Hauptverfahrens
 
 - Fiktionswirkung § 81 III AufenthG , IV lebt dann wieder auf
- durch Ablehnung war sie eigentlich beendet
 
 
- § 123 I VwGO, wenn Fiktionswirkung nie bestand
- auf vorl. Aussetzung der Abschiebung, § 60a AufenthG
 - § 123 I S.2 VwGO auf Erteilung des Titels scheitert an Vorwegnahme der Hauptsache
 - Beispielwenn zu spät Verlängerung beantragt
 
 
 - A-Klage gegen Ausweisung
- Wiederherstellungsantrag
 
 
 
 
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