Regierungsprinzipen Schema
10364
  • Regierungsprinzipen

    • Kanzlerprinzip Art. 65 S. 1

      • Definition
        verleiht dem Bundeskanzler die Kompetenz, die Richtlinien der Politik zu bestimmen

      • Die Richtlinienkompetenz endet an der Organisationsgewalt der Ressortminister

        • Organisationsgewalt umfaßt auch personelle Fragen

        • Die Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers erstreckt sich nicht auf die Personalentscheidung des Ministers. [Bsp.: Entlassung des parlamentarischen Staatssekretärs, vgl. Hem. VerfR F. 17]

      • Sonderaufgaben

        • Art. 112 GG: Finanzminister

        • Art. 65a GG Verteidigungsminister

    • Ressortprinzip Art. 65 S. 2

      • Definition
        begründet die selbständige und höchstmögliche Eigenverantwortung der Minister im Rahmen ihrer Zuständigkeit. Die Minister haben die Organisationsgewalt für ihre Ressorts

    • Kollegialprinzip Art. 65 S. 3

      • gemeinsame Beschlussfassung von gleichberechtigten Personen

      • Definition
        bestimmt,daß alle wichtigen Fragen im gesamten Kabinet entschieden werden

Regierungsprinzipen Schema

Bewerte diese Mindmap:

{{percent}}%
Deine Bewertung: {{hasRated}} / 10

Tags:

#Voraussetzungen # Prüfung # Rechtsfolgen # Anspruch # Schema # Studium # Mindmap # Übersicht # Aufbau # Prüfungsschema # Skript # Kommentar #Jura
Mindmap teilen: Regierungsprinzipen