10411
- Anwaltsklausur in Zwangsvollstreckung
Rechtsbehelfsstation
Abgrenzung Drittwiderspruchsklage,
Vollstreckungsgegenklage, Erinnerung
Sperrwirkung der
Rechtsbehelfe
§ 766 ZPO ist nicht kombinierbar, da Beschluss
#
- Sinn und Zweck: Titeln die Vollstreckbarkeit zu nehmen
Klage auf vorzugsweise Befriedigung, § 805 ZPO
Soll Dritten ermöglichen, Einwendungen gegen die (vorrangige) Zwangesetzliche Schuldverhältnisseollstreckung eines Gläubigers in bestimmte Gegenstände zu erheben,Klageumstellung auf SE-Anspruch, § 840 II S.2 ZPO
Zuständigkeit aus § 264 ZPO Nr.3
Schaden: Kosten der nutzlosen Rechtsverfolgung
Verschulden: Zurechnung des Anwalts, § 85 II ZPO
+ Beweislastumkehr, § 280 I S.2 BGB analog
Zweckmäßigkeits-
station -
4 Kernprobleme
mehrere RB auf einmal
erfolgesetzliche Schuldverhältnisseersprechend
immer Antrag auf vorl.
Einstellung der ZVS!
(P) Klagenhäufung mit
mat. Anspr. möglich?
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