Schema
10902
    • § 315c

      • Grundlagen

      • Schema § 315c: Prüfung

        • obj. TB des § 315c

          1. Führen eines KFZ im öff. Straßenverkehr
            • Definition
              Fahrzeugführer ist derjenige, der das Fortbewegungsmittel im Verkehr bewegt
          2. Tathandlung
            1. Trunkenheit / Drogen
              • Fahruntüchtigkeit
                • absolute
                  • bei 1,1%
                • relative
                  • bei min. 0,3 %
                  • + Ausfallerscheinungen
            2. eine der 7 Totsünden und grob verkehrswidrig
              • Definition
                grob verkehrswidrig bedeutet ein besonders schwerer Vertstoß gegen die Verkehrsregeln
              • Definition
                Rücksichtslosigkeit im subj. TB prüfen! des § 315c
          3. Gefährdung
            • Definition
              konkrete Gefahr bedeutet, dass Eintritt / Ausbleiben der Verletzung nur noch vom Zufall abhängt
              • BeinaheUnfall
            • Definition
              #
              1. Definition
                Rechtsüter anderer: Leib und Leben
                • normale Beifahrer (+)
                • (P) teilnehmender Beifahrer
                  • inzidente Prüfung
                  • Streit nur relevant, wenn sonst keine Gefährdungsobjekte
                  • h.M.: nein
                    • Arg.: der Teilnehmer begründet sonst seine eigene Strafbarkeit
                    • oder: (+) gem. § 315c, 26 aber rechtfertigende Einwilligung des Teilnehmers
                      • siehe unten
                    • Arg.: Wortlaut 'anderer'
                  • a.A.: ja
                    • Arg.: kein rechtsfreier Raum zwischen Straftätern
                    • Arg.: Keine Einschränkung im Wortlaut
                • Beginn der Gefährdung bei Trunkenheitsfahrt
                  • BGH alt.: Beginn der Fahrt stellt schon Gefährdung d. Insassen dar
                  • BGH neu: (-)
                    • Arg.: sonst Verwechslung von quantitiver Gefahr mit qualitativer Gefahr (viel abstraktere Gefahr ist nicht allein desshalb konkret)
              2. Definition
                Sachen von bed. Wert
                • Gefährdung des Leasing- / Mietwagen des Täters
                  • h.M.: nein
                    • Arg.: Tatwerkzeug kann nicht Tatobjekt sein
                  • a.A.: ja
                    • Arg.: auch Recht des Eigentümers schützenswert
                • bedeutender Wert: ca. 750 €
                  • geringer Schaden reicht nicht aus
                  • Gefährdung (+), aber später nur geringer Schaden = TB (+)
        • subj. TB des § 315c

          • Vorsatz bzgl. aller obj. Merkmale
            • Wissen nicht bzgl. Alkohol, sondern bzgl. Fahruntüchtigkeit
            • min. dolus eventualis bzgl. Tathandlung
          • nur bei Variante 2 prüfen:
            • Definition
              rücksichtslos handelt, wer sich aus eigensüchtigen Gründen oder aus Gleichgültigkeit über seine Verkehrspflichten hinwegsetzt
        • RWK

 Schema

Bewerte diese Mindmap:

{{percent}}%
Deine Bewertung: {{hasRated}} / 10

Tags:

#Voraussetzungen # Prüfung # Rechtsfolgen # Anspruch # Schema # Studium # Mindmap # Übersicht # Aufbau # Prüfungsschema # Skript # Kommentar #Jura
Mindmap teilen: