
13643
- Verwaltungesetzliche Schuldverhältnisseerfahren, §§ 9 ff. VwVfG
- Einleitung d. Verf, § 22 VwVfG
- Untersuchungsgrundsatz, § 24 VwVfG
- Befangenheit, §§ 20 f. VwVfG
- Akteneinsicht, § 29 VwVfG
- Form i. e. S.
- Grundsatz d. Formfreiheit, § 37 Abs. 2 S. 1 VwVfG
- schriftlicher / schriftlich bestätitger VA: Begründung, § 39 Abs. 1 VwVfG
- abschließende Ausnahmem, § 39 Abs. 2 VwVfG
- Inhalt: subjektive Richtigkeit ausreichend
- RF bei Fehlern
- Nichtigkeit
- Unbeachtlichkeit
- Fehler i.S.d. § 46 VwVfG
- keine Nichtgkeit
- Unbeachtlichkeit des Fehlers
- Definitionerforderlich ist, dass
- bei hypothetischer Betrachtung jeglicher Zweifel ausgeschlossen ist,
- dass die Behörde ohne den Verfahrensfehler genauso entschieden hätte.
- Formverstöße
- (+)
- Vf / örtl. Zuständigkeit
- gebundene Entscheidung
- (+)
- Ermessensentscheidung
- (-)
- Lit..: zusätzlich Offensichtlichkeit d. Entscheidung
- Arg.: GG-konforme Auslegung nach Artt. 19 Abs. 4 / 20 Abs. 3 GG
- nur bei Vorliegen einer Begründung
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