13650
    • Normativer Schutdbegriff

      • Definition
        Schuldhaft handelt, wer

        • sich nicht zu einem rechtmäßgen Handlen hat motivieren lassen,

        • obwohl er bzw. ein durchschnittlicher Mensch an seiner Stelle

        • sich für das Recht hätte entscheiden können

    • Fragestellung:

      • Kann der Täter für seine Tat persönlich verantwortlich gemacht werden?

        • RWK: Steht die Tat im Widerspruch zur R'Ordnung

    • Schema

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#Voraussetzungen # Prüfung # Rechtsfolgen # Anspruch # Schema # Studium # Mindmap # Übersicht # Aufbau # Prüfungsschema # Skript # Kommentar #Jura
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