
13664
- Definitionist jede
- hoheitliche
- selbständige Bedeutung neben 'Maßnahme'
- h.M.:
- (+)
- betont die Einseitigkeit der Maßnahme
- a.A.:
- (-)
- beide Merkmale inhaltsgleich
- Maßnahme
- Definitionist
- jede Handlung, die einen Erklärungsgehalt hat
- einer Behörde
- 1 VwVfG
- auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts
- entscheidend ist, ob die Behörde die Befugnis aus öffR herleitet
- jedenfalls bei Handeln gerade in Form des VA
- (+)
- s.g. formeller VA
- eines Einzelfalls
- Adressatenkreis
- individuell
- Fall
- konkret
- (+)
- abstrakt
- (+)
- generell
- Fall
- konkret
- (+)
- (-)
- abstrakt
- (-)
- Rechtsnorm
- Nichtigkeit, § 44 VwVfG
- Abs. 2:
- zwingende Nichtigkeit
- Abs. 3:
- Negativkatalog
- Abs. 1:
- Generalklausel
- Vorliegen eines Fehlers / RWK
- besonders schwerwiegend
- Definitionwenn der VA
- gegen tragende Verfassungsprinzipien verstößt -oder-
- den der Rechtsordnung immanenten Wertevorstellungen so sehr widerspricht,
- dass es unerträglich wäre, wenn der VA die mit ihm bezweckte Rechtsfolge hätte.
- Offensichtlichkeit d. Fehlers
- Definitionwenn der Fehler
- für einen mit den Gesamtumständen vertrauten,
- verständigen Beobachter
- ohne weiteres ersichtlich ist,
- d.h. sich geradezu aufdrängt,
- bzw. dem VA 'auf die Stirn geschrieben steht'.
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