13664
    • Definition
      ist jede

      • hoheitliche

        • selbständige Bedeutung neben 'Maßnahme'

          • h.M.:
            • (+)
            • betont die Einseitigkeit der Maßnahme
          • a.A.:
            • (-)
            • beide Merkmale inhaltsgleich
      • Maßnahme

        • Definition
          ist

          • jede Handlung, die einen Erklärungsgehalt hat
      • einer Behörde

        • 1 VwVfG

      • auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts

        • entscheidend ist, ob die Behörde die Befugnis aus öffR herleitet

        • jedenfalls bei Handeln gerade in Form des VA

          • (+)
            • s.g. formeller VA
      • eines Einzelfalls

        • Adressatenkreis

          • individuell
            • Fall
              • konkret
                • (+)
              • abstrakt
                • (+)
          • generell
    • Nichtigkeit, § 44 VwVfG

      1. Abs. 2:

        • zwingende Nichtigkeit

      2. Abs. 3:

        • Negativkatalog

      3. Abs. 1:

        • Generalklausel

          1. Vorliegen eines Fehlers / RWK
          2. besonders schwerwiegend
            • Definition
              wenn der VA
              • gegen tragende Verfassungsprinzipien verstößt -oder-
              • den der Rechtsordnung immanenten Wertevorstellungen so sehr widerspricht,
              • dass es unerträglich wäre, wenn der VA die mit ihm bezweckte Rechtsfolge hätte.
          3. Offensichtlichkeit d. Fehlers
            • Definition
              wenn der Fehler
              • für einen mit den Gesamtumständen vertrauten,
              • verständigen Beobachter
              • ohne weiteres ersichtlich ist,
              • d.h. sich geradezu aufdrängt,
              • bzw. dem VA 'auf die Stirn geschrieben steht'.

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