
13665
- Definitionwenn
- die Maßnahme ihrem Ausspruch nach unmittelbar
- finaler Aspekt d. VA
- unmittelbar
- Ablehnung einer beantragten Amtshandlung
- h.M.:
- (-)
- es sei denn, der Schwerpunkt der Ablehnung liegt auf dem Ermessen
- actus contrarius
- a.A.:
- (+)
- hoheitliches Ablehnen
- edngültig
- vorläufiger VA
- Zulässigkeit bei
- belastendem VA
- (-)
- begünstigendem VA
- h.M.:
- (+)
- wenn sachlicher Grund vorliegt
- Bürger erhält zunächt mehr als ihm zusteht, daher kein Vorbeh. d. Gesetzes
- (-)
- wenn bei gehöriger SV-Aufklärung bereits VA erlassen werden könnte
- keine Umgehung d. Untersuchungsgrundsatzes (§ 24 VwVfG)
- a.A.
- (-)
- § 36 VwVfG abschließend
- Zusicherung
- da über die endgültige Bewilligung noch nicht entschieden wurde
- Teil-/Vorbescheid
- da noch keine verbindliche Teilregelung getroffen wurde
- Abschlagszahlung
- da keine dem Grunde nach bereits feststehenden Ansprüche gegeben
- auflösende Bedingung
- da nicht von zukünftigem, sondern von gegenwärtigem Sachstand abhängig
- Vorbehalt d. Widerrufs
- da im noch keine im jetzigen Zeitpunkt endgültige Regelung
- auf die Herbeiführung einer R'Folge gerichtet ist
- Ausübung schuldrechtliches Gestaltungsrecht
- Beispielfeststellender VA
- Hinweis auf R'Folge
- bezieht sich auf klärungsbedürftiges R'Verhältnis und enthält Ergebnis eines Subsumtionsvorganges
- BeispielZweitbescheid
- bloße Widerholung (des Inhalts eines bereits erlassenen VAs)
- Einschränkungen
- Inhaltsbestimmung
- beschränkt den Inhalt der Regelung
- modifizierte Genehmigung:
- aliud in Form der Ablehnung des begehrten bei gleichzeitigem Angebot der Genehmigung eines anderen VA
- Nebenbestimmung
- 36 Abs. 2 VwVfG
- Wirksamkeit des VA soll
- unmittelbar von der Regelung beeinflusst werrden:
- unselbständige Nebenbestimmungen
- zeitlich durch
- gewisses Ereignis
- Befristung
- ungewisses Ereignis
- Bedingung
- Widerrrufsvorbehalt
- von einer weiteren behördlichen Entscheidung abhängen
- durch selbständigen VA
- Auflage
- Auflagenvorbehalt
- Schema: Die Bedingung suspendiert, zwingt aber nicht; die Aulage zwingt, suspendiert aber nicht.
- Abgrenzungsmerkmal: werden bestimmte typische, normalerweise mit dem VA verbundene RF ausgeschlossen / modifiziert?
- Zulässigkeit bei
- gebundener Entscheidung
- durch Rechtsvorschrift zugelassen -oder-
- wenn an sich bestehende Versagungsgründe ausgeräumt werden sollen
- Ermessensentscheidung
- Hinweis auf R'Folge
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