
13673
- übergesetzlicher entschuldigender Notstand
- Notstandslage
- wie
- aber: Personenkreis außerhalb von § 35
- Entscheidungskonflikt d. Täters
- bei Untätigkeit: Gefahreintritt zulassen und damit alle in Gefahr befindlichen sterben lassen
- bei Tätigkeit: Gefahrabwendung, aber zugleich aktive RG'Verletzung (außerhalb § 34 StGB)
- Notstandshandlung
- einziges Mittel
- wie
- Beispieli.B. auch durch gerechtfertigte Hanldung
- Eingriffshandlung
- Kriterien
- h.M.:
- Neuer Knoten
- e.A.
- bei ethischer Gesamtbetrachtung ist das vom Täter verwirklichte Unheil im Vergleich zum abgewehrten das wesentlich geringere Übel
- Gefahrhinnahme unzumutbar, analog § 35 StGB
- für
- Täter und
- in Gefahr geratene
- Gefahrabwendungswille
Bewerte diese Mindmap:
Deine Bewertung: {{hasRated}} / 10