13673
    • übergesetzlicher entschuldigender Notstand

      1. Notstandslage

        • wie

            • aber: Personenkreis außerhalb von § 35
        • Entscheidungskonflikt d. Täters

          • bei Untätigkeit: Gefahreintritt zulassen und damit alle in Gefahr befindlichen sterben lassen
          • bei Tätigkeit: Gefahrabwendung, aber zugleich aktive RG'Verletzung (außerhalb § 34 StGB)
      2. Notstandshandlung

        1. einziges Mittel

          • wie
          • Beispiel
            i.B. auch durch gerechtfertigte Hanldung
        2. Eingriffshandlung

          • Kriterien
            • h.M.:
              • Neuer Knoten
            • e.A.
              • bei ethischer Gesamtbetrachtung ist das vom Täter verwirklichte Unheil im Vergleich zum abgewehrten das wesentlich geringere Übel
        3. Gefahrhinnahme unzumutbar, analog § 35 StGB

          • für
            • Täter und
            • in Gefahr geratene
      3. Gefahrabwendungswille

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