13692
    • Definition
      ist

      • die Äußerung

        • äußerer TB: Erklärung

          • HandlungsW
          • RechtsbindungsW
            • invitatio ad offerendum
              • Auslage im Selbstbedienungsladen
            • Selbstbedienungstankstelle
              • h.M.:
                • Angebot: Bereitstellen der Zapfsäule
                • Annahme: Einfüllen d. Kraftstoffes
                • pro: schafft unumkehrbaren Zustand
              • a.A.:
                • Angebot; Einfüllen d. Kraftstoffes
                • Annahme: Zulassen des Einfüllens
            • Onlineauktion
              1. 156 BGB
                • Versteigerung?
                  • h.M.:
                    • (-)
                    • pro: Vertragsschluss erst durch Zuschlag; Zuschlag ist WE; hier endet die Aktion aber mit Zeitablauf
                  • a.A.:
                    • (+)
                    • pro: jeder Bieter kann auf andere Angebote reagieren und diese überbieten; Zuschlag kein notw. Kriterium
              2. 145 BGB
                • Angebot an denjenigen, der innerhalb d. Laufzeit d. höchste Gebot abgibt
                • ggf. Rücknahme vor Auktionsende gem. E-bay-AGB
            • Auskunft / Rat / Empfehlung
              • 675 Abs. 2 BGB
                • reine Aukunft privilegiert
                • verbindlicher Auskunfts- / Beratungesetzliche Schuldverhältnisseertrag möglich
                  • Indizien für konkludente Vereinbarung:
                    • erkennbar von erheblicher Bedeutung und Grundlage wesentlicher Entscheidungen
                    • besondere Sachkunde und eigenes wirtschaftliches Interesse des Beraters besteht
                    • Vereinbarung einer Vergütung
            • Gefälligkeit
              • alltägliche Gefälligkeit
                • RBW
                  • (-)
                • Haftung
                  • Rspr.
                    • stillschweigende Haftungsmilderung
                      • regelm.
                        • (-)
                      • ausnahmsw.
                        • (+)
                          • aufgrund ergänzender Auslegung
                          • stark einzuschränken, da Willensfiktion, denn bei Vereinbarung hat keine der Parteien daran gedacht
                            1. kein Versicherungsschutz
                            2. nicht hinzunehmendes Haftungsrisiko
                            3. besondere Umstände, die einen Haftungsausschluss als besonders naheliegend erscheinen lassen
                              • Familie
                              • Freunde
                  • Lit.
                    • Privilegierung analog
                      • 521 BGB
                      • 599 BGB
                      • 690 BGB
                    • con: gedacht als Äquivalent für Unentgeltlichkeit, Deliktsrecht kennt aber keinen Äquivalenzgedanken
              • GefälligkeitsVertrag
                • RBW
                  • (+)
                    • Indizien:
                      • Wert der anvertrauten Sache
                      • wirtschaftliche Bedeutung einer Angelegenheit
                      • erkennbares Interesse d. Begünstigten
                      • Übernahme eines unzumutbaren Risikos
                        • Beispiel
                          Lottofälle
              • GefälligkeitsVerhältnis
                • RBW
                  • (-)
                • Nebenpflichten
                  • Rspr.
                    • (-)
                  • Lit.
            • Schein- / Scherzgeschäft
              • 116 BGB
              • 117 Abs. 1 BGB
              • 117 Abs. 2 BGB
              • 118 BGB
                • Willensübereinstimmung kann nicht durch Wissenszurechnung d. Vertreters ersetzt werden
                • Anwendbarkeit bei not. Vertrag?
                  • h.M.:
                    • (+)
                    • pro: not. Vertrag schützt in erster Linie die Erklärenden
                  • a.A.:
                    • (-)
                    • pro: widerspricht Verkehrsschutzgedanken
          • GeschäftsW
            • muss essentialia negotii umfassen
      • eines auf die Herbeiführung einer Rechtsfolge gerichteten Willens

        • übereinstimmender innerer TB: Willen

          • HandlungsW
          • Erklärungsbewusstsein
            • WE bei fehlender Übereinstimmung?
              • h.M.:
                • (+)
                  • Definition
                    wenn
                    • der Erklärende bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt
                    • hätte erkennen können, dass seine Erklärung als WE aufgefasst wird
                  • Anfechtung gem. § 119 Abs. 1 BGB
                • pro: Schutzwürdigkeit d. Empfängers wird durch Prinzip d. Verantwortung in § 119 Abs. 1 BGB aufgefangen
                • pro: Privatautonomie geschützt durch Wahlrecht d. Erklärenden: entweder Anfechtung oder Vollzug d. Vertrages
                • pro: § 118 BGB nicht vergleichbar: hier besteht überhaupt kein Bewusstsein
              • a.A.:
                • (-)
                  • aktuelles EBW notwendig
                  • aber ggf. SE nach § 122 BGB analog
                • pro: Privatautonomie
                • pro: argumentum a fortiori ex § 118 BGB: wenn bereits derjenige, der bewusst eine fehlende Übereinstimmung herbeiführt sich auf Nichtigkeit berufen kann, dann erst recht der, dem dies fahrlässig geschieht
          • GeschäftsW
            • WE bei fehlender Übereinstimmung?
              • (+)
                • aber ggf.
                  • 119 Abs. 1 BGB

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