
13706
- (-)
- rechmtäßiges Alternativverhalten
- jedenfalls, wenn
- bei ausschließlichem Ersatz des pflichtwidrigen Verhaltens durch pflichtgemäßes Alternativverhalten
- derselbe Erfolg zur selben Zeit eingetreten ist
- und bereits in der Tatsituation angelegt war
- ohne Rücksicht auf hypothetisches Verhalten Dritter
- bei autonomer Willensentscheidung: bereits nicht in Tatsituation angelegt
- bei Erfolgseintritt nur minimal später nicht zur selben Zeit
- bei zeitgleichem Erfolgseintritt nur, wenn beide ersetzt werden könnten, ohne dass der Erfolg entfiele
- sonst
- h.M.
- wenn man
- (-)
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