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14224
... verlangt, dass die Verwaltung die bestehenden Gesetze befolgt. (abgeleitet aus Art. 20 III GG)
Verwaltung darf nur eingreifend handeln, wenn Sie von in einem formellen Gesetz (d.h. in einem Parlament beschlossenen Gesetz) dazu ermächtigt wurde.
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zuletzt bearbeitet: 01.01.1970
veröffentlicht: 08.01.2016
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