14578
    • ANSPRUCH AUS UNGERECHTFERTIGTER BEREICHERUNG, § 812 I 1 VAR. 1 BGB

      • Voraussetzungen

        • Etwas erlangt

          • Jeder Vermögensvorteil
        • Durch Leistung

          • Bewusste zweckgerichtete Mehrung fremden Vermögens
          • Zweck: Erfüllen einer Verbindlichkeit aus einem vermeintlichen Vertrag
        • Ohne Rechtsgrund

          • Verbindlichkeit besteht nicht
        • Kein Ausschluss

      • Rechtsfolge:

        • Herausgabe des Erlangten, § 812 BGB

        • Herausgabe der Nutzungen, § 818 I BGB

          • Früchte und Gebrauchsvorteile, § 100 BGB
          • Beispiele:
            • Früchte: Zinsen, Miete einer vermieteten Wohnung
            • Gebrauchsvorteile: Wohnvorteil bei selbst genutzter Wohnung
        • Surrogate, § 818 I BGB

          • Alles was im Rahmen der bestimmungsgemäßen Ausübung des Rechts zugeflossen ist
          • Beispiel: Veräußerungserlös, wenn Veräußerung zulässig war
        • Wertersatz, § 818 II BGB

        • Wertersatz, § 818 II BGB

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