
14578
- ANSPRUCH AUS UNGERECHTFERTIGTER BEREICHERUNG, § 812 I 1 VAR. 1 BGB
- Voraussetzungen
- Etwas erlangt
- Jeder Vermögensvorteil
- Durch Leistung
- Bewusste zweckgerichtete Mehrung fremden Vermögens
- Zweck: Erfüllen einer Verbindlichkeit aus einem vermeintlichen Vertrag
- Ohne Rechtsgrund
- Verbindlichkeit besteht nicht
- Kein Ausschluss
- Insbesondere Kenntnis der Nichtschuld, § 814 BGB
- Rechtsfolge:
- Herausgabe des Erlangten, § 812 BGB
- Herausgabe der Nutzungen, § 818 I BGB
- Früchte und Gebrauchsvorteile, § 100 BGB
- Beispiele:
- Früchte: Zinsen, Miete einer vermieteten Wohnung
- Gebrauchsvorteile: Wohnvorteil bei selbst genutzter Wohnung
- Surrogate, § 818 I BGB
- Alles was im Rahmen der bestimmungsgemäßen Ausübung des Rechts zugeflossen ist
- Beispiel: Veräußerungserlös, wenn Veräußerung zulässig war
- Wertersatz, § 818 II BGB
- Wertersatz, § 818 II BGB
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