
17280
- Verhältnis zu §§ 228, 904 BGB
- § 32 ist hierzu lex generalis
- Schema ' position='right
- Notstandslage
- gegenwärtige = es ist jederzeit mit dem Umschlagen
der Gefahr in den Schaden zu rechnen- Dauergefahr
- gegenwärtig (+), wenn wirksam Abwendung
nur durch sofortiges Handeln möglich
- Gefahr = auf tatsächliche Umstände gegründete
Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts - Perspektive: obj. ex-ante-Sicht, da Regeln
zum ETBI ausreichen
- Notstandshandlung
- hier genügt jede Handlung
- Grenzen
- Erforderlichkeit
- geeignet (Def.)
- relativ mildestes Mittel (Def.)
- Interessenabwägung
- Angemessenheit
- Fallgruppen
- Eingriffe in unantastbare Freiheits-
rechte des Betroffenen - besondere Duldungspflichten
- Rechtsordnung sieht andere Lösung vor
- Lage selbst verursacht
- Nötigungsnotstand
- Entschuldigungslösung
- Rechtfertigungslösung
- subj. RF-Element
- fehlendes subj. RF-Element
- e.A.: Vollendungslösung
- h.M.: Versuchslösung
Bewerte diese Mindmap:
Deine Bewertung: {{hasRated}} / 10