17280
    • Verhältnis zu §§ 228, 904 BGB

      • § 32 ist hierzu lex generalis

    • Schema ' position='right

      1. Notstandslage

        • gegenwärtige = es ist jederzeit mit dem Umschlagen
          der Gefahr in den Schaden zu rechnen

          • Dauergefahr
            • gegenwärtig (+), wenn wirksam Abwendung
              nur durch sofortiges Handeln möglich
        • Gefahr = auf tatsächliche Umstände gegründete
          Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts

        • Perspektive: obj. ex-ante-Sicht, da Regeln
          zum ETBI ausreichen

      2. Notstandshandlung

        • hier genügt jede Handlung

      3. Grenzen

        • Erforderlichkeit

          • geeignet (Def.)
          • relativ mildestes Mittel (Def.)
        • Interessenabwägung

        • Angemessenheit

          • Fallgruppen
            • Eingriffe in unantastbare Freiheits-
              rechte des Betroffenen
            • besondere Duldungspflichten
            • Rechtsordnung sieht andere Lösung vor
            • Lage selbst verursacht
          • Nötigungsnotstand
            • Entschuldigungslösung
            • Rechtfertigungslösung
      4. subj. RF-Element

        • fehlendes subj. RF-Element

          • e.A.: Vollendungslösung
          • h.M.: Versuchslösung

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