
17685
- Arten von Rechtsgeschäften
- Einseitige Rechtsgeschäfte
- Nichtempfangsbedürftige WE
- Bsp. Testsament, AuslobungEmpangsbedürfitge WE
- Bsp. Kündigung
Mehrseitige Rechtsgeschäfte- Einseitig verpflichtende Verträge
- Bsp. BürgschaftMerhseitig verpflichtende Verträge
- Bsp. Kaufvertrag
- Angebot: empfangsbedürftige WE, die einem anderen den Abschluss eines Vertrages in der Weise anträgt, dass er den Vertrag mit einem bloßen 'Ja' zustande bringen kann.Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäfte
- Verpflichtungsgeschäfte
- Verfügungsgeschäfte
Anspruch erloschenAnspruch durchsetzbarRechtshindernde Einwendungen- lassen einen Anspruch gar nicht erst entstehen
- bei Primäransprüchen
- Geschäftsuunfähigkeit, §§ 104, 105 (oftmals auch eigener Prüfungspunkt)
- Verstoß gegen ein Verbotsgesetz, § 134
- Sittenwidrigkeit, § 138
- Formunwirksamkeit, § 125
- bzgl. anderer Ansprüch
- §§ 227, 228, 904 Rechtfertigungsgründe
- § 986 Besitzrecht ggü. § 985
- § 814 Kenntnis der Nichtschuld
- §§ 827, 828 Fehlende Deliktfähigkeit
Reihenfolge- Vertragliche AnsprücheCic, GoASachenrechtBereicherungsrechtDeliktsrecht
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