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- a) Waffen im - technischen Sinn - Schusswaffen - Geschosse durch den Lauf nach vorne 
- auch Schreckschusspistole, wenn Gas nach vorne austritt - con.: nicht bestimmungsgemäß 
 
 
- z.B. Dolche, Degen, Schlagringe, chemische Kampfstoffe - nicht: Äxte, Schlachtmesser usw. 
 
- objektiv, abstrakt zur Verletzung von Menschen bestimmt 
 
- b) sonstige Waffen - nicht ursprünglich zum Angriff / Verteidigung bestimmt 
- aber tatsächlich in großem Umfang dazu genutzt 
 
- rein objektiv - erfordert Einsatzfähigkeit - z.B.: also nicht Waffen ohne Munition 
 
- aber Möglichkeit jederzeit schussbereit machen zu können reicht aus 
 
 
- (P) gefährliches - Werkzeug - abstrakt objektive - Theorie - Waffe in ihrer objektiv / generellen Gefährlichkeit gleichstehen - = erhebliche Verletzungen
 
- z.B. Salzsäure, Hammer, Beil, großer Schraubenzieher 
- Arg. Wortlaut: Verwendungsabsicht nur in 1b gefordert 
- Arg. Systematik: da Waffe = Unterfall des gefährlichen Werkzeugs und jene unstreitig rein objektiv 
- Con.: Bestimmtheitsgrundsatz - Eine objektive Bestimmung der Gefährlichkeit sei letztlich nicht möglich ? nahezu jedes Werkzeug könne in gefährlicher - Weise eingesetzt werden, und umgekehrt sei kaum ein Gegenstand absolut ungefährlich. 
 
 
- abstrakt subjektive - Theorie - abstrakte Widmung durch zumindest generellen Verwendungswillen - dogmatisch = telelogische Reduktion 
 
- Arg. genereller Verwendungswille in Bezug auf Gefährlichkeit - + nicht sozialtypisch im 'situativen Kontext 
 
- Con. Verwendung in 1b) gefordert also nicht in Bezug auf gefährliches Werkzeug 
- also z.B. gerade nicht der Hammer beim Handwerker, Taschenmesser zum Bieröffnen 
 
- konkret subjektive - Theorie - Es ist von der Gefährlichkeit des Werkzeugs auszugehen, wenn der mitgeführte Gegenstand seiner objektiven Beschaffenheit - nach zu einer gefährlichen Verwendung geeignet ist und der Täter subjektiv diesen Gegenstand dem generellen Einsatz als - 'gefährliches Werkzeug', unabhängig von der konkret beabsichtigten Tat, gewidmet hat = konkr. Widmungsakt erforderlich - dogmatisch = telelogische Reduktion 
 
- Arg.: Abgrenzungsschwierigkeiten bei den obj. Theorien - z.B. Dieb eines Schraubenziehers könnte nach abstrakt, obj. Theorie schon erfasst sein 
 
- con: dann kein Unterschied zwischen 1a und 1b 
 
- teilweise subjektiv - BGH entscheidet je nach Einzelfall zwischen den Theorien 
 
 
 
- § 244 StGB (1) Nr. 1b - sonstiges Werkzeug - voll subjektiv - Verwendungsabsicht - Widerstand zu brechen 
- mit Gewalt oder Drohung 
 
- Fesseln, Kabel usw. 
- Scheinwaffen - Spielzeugwaffen - (+), arg: Gegenschluss aus 1a, da hier Merkmal 'gefährlich' nicht enthalten ist
 - aber auch nichteinsatzfähige echte Waffen - nicht mehr: - wenn offensichtlich - Arg.: objektive Umstände dürfen nicht völlig unberücksichtigt bleiben 
- z.B. schlechte - Atrappen - Labello Fall 
 
 - Sonderprobleme - zum Waffentragen - verpflichtete Täter - gleiche Behandlung (h.L.) - Arg: Polizisten sollen erst recht kein Unrecht begehen 
 
- teleologische - Reduktion (BGH) - Arg.: oft kein Bewusstsein des Beisichf. 
- Arg.: weniger Gefahr, weil geübt 
 
 
 - Beisichführen - räumlich - in der Nähe (200m) reicht 
 
- zeitlich - Versuchststadium (+) 
- Beendigungsphase - auch noch erfasst - Arg.: gleiche Gefährlichkeit 
 
- a.A.: nicht erfasst - Wortlaut: 'am Raub', 'Diebstahl, bei dem' Art. 103 II GG 
- Wegnahme an sich muss bereits gefährlich angegangen werden
 - Dritte - Mittäter, Gehilfen und Anstifter 
- soweit Vorsatz darauf ausgedehnt 
 - Beisichführen ist das zur Verfügung stehen während des Tathergangs - Bewerte diese Mindmap:- {{percent}}% Deine Bewertung: {{hasRated}} / 10- Tags:#Voraussetzungen # Prüfung # Rechtsfolgen # Anspruch # Schema # Studium # Mindmap # Übersicht # Aufbau # Prüfungsschema # Skript # Kommentar #Jura
 
 
 
 
 
 




