
5975
- Zwischenoder Eröffnungsverfahren, §§ 199 ff. StPO
Möglichkeiten des Gerichts
nach Prüfung Anklage
Ablehnung der Eröffnung, § 204 StPO
mit Beschwerdemöglichkeit, § 210 II StPO
Einstellung des
Verfahrens
vorläufig, 205
endgültig 206a, 206b mit Beschwerdemöglichkeit
Eröffnungsbeschluss, 203, 207
mit Beschwerdemöglichkeit 210 I
Ende Zwischenverfahren
Beginn Hauptverfahren
Unveränderter EB durch
Übernahme der Anklage, 207 I
Geänderter EB, 207 II
- innerhalb einer Tat im prozessualen Sinne(§§264 I, 155 StPO) möglich
- Def: Geschichtlicher Vorgang, soweit er nach Lebensauffassung eine Einheit bildet
- kann auch Tatmehrheiten(§53 StGB) im materiellrechtlichen Sinn umfassen, z.B. §142 StGB neuer Tatentschluss nach Unfall-Zäsur- aber geschichtlicher Vorgang
- relevant bei Einstellung gem. § 170 II und § 207 StPO, §§265,266 StPO und Strafklageverbrauch
Freibeweisverfahren
Zuständigkeit des Gerichts- StA entscheidet, zu welchem Gericht sie anklagt, maßgeblich ist zu erwartende Freiheitsstrafe, vgl. §§ 25,28,29, 29 II, 74, 76 II, 120 GVG
Bewerte diese Mindmap:
{{percent}}% Deine Bewertung: {{hasRated}} / 10Tags:
#Voraussetzungen # Prüfung # Rechtsfolgen # Anspruch # Schema # Studium # Mindmap # Übersicht # Aufbau # Prüfungsschema # Skript # Kommentar #Jura