6065
- Zustandsverantwortlichkeit §14 ASOG
- § 14 I BGB , IISachherrscher
- bei KFZ
- Halter (§ 7 StVG)
- Eintrag im Fahrzeugbrief als widerlegbare Vermutung der Sachherrschaft
- § 14 III BGB Eigentümern
- grundsätzlich gleichrangig
- gleichgestellte Berechtigte
- Mieter
- Nießbraucher
- Pfandgläugiber
- auch nach Dereliktion! (§ 14 IV BGB )
- Zustand der Sache
- Beschaffenheit
- z.B.: kontaminiertes Grundstrück
- Lage im Raum
- z.B.: verkehrswidrig abgestelles Auto
- Ausnahme: latente Gefahr
z.B. Eigentümer von Reetdachhaus wird in Anspruch
genommen nachdem Nachbar Feuerstelle gebaut hat
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