
- Naturalobligation
'Mängelrechte'
des Kunden bei
Partnervermittlung
aus Vertrag
vertragl. Ansprüche
iVm § 280 I BGB , III, 281; I, II, 286
scheitern schon, weil keine
Plicht zum Tätigwerden besteht
§ 280 I i. V.m. § 241 II BGB
§ 656 I 1 BGB schließt Schadensersatz wegen Schutzpflichtverletzung des Ehemaklers nicht aus
(-), wg. Pflichtverletung (-) weil keine fällige,
durchsetzbare und einredefreie Leistungspflicht
verlangt zwar einen gegenseitigen Vertrag
die Leistung muss jedoch selbst nicht im Synallagma stehen
(P) Unzumutbarkeit
(-) weil kein gegen-
seiitiger Vertrag
setzt zwar gegenseitigen Vertrag aber keine Leistungspflicht voraus
nur Rechts-/Erwerbsgründe stehen
im Synallagma - 'do ut des'
Verletzung einer Nebenpflicht erforderlich: Verletzung einer Schutz-, Aufklärungs-, Beratungspflicht
Arg.: Menschenkenntnis / Einfühlvermögen erforderlich
(str) ob auch bei
Online-Singlebörsen
- e.A.: § 627 BGB anwendbar
Arg.: Sensibilität in gleichem Maße betroffen
a.A.: nicht anwendbar
Arg.: hier gerade kein Vertrauensverhältnis
§ 323 BGB damit ohnehin verdrängt
§ 628 I S.2 BGB streng nach Wortlaut (-), da
bisherige Leistungen nicht infolge der Kündi-
gung, sondern von vorne herein untaugl. waren
nach h.M. trotzdem entsprechend anwendbar
Arg.: wertungsmäßig noch schwerwiegender, wenn Pflichtverletzung von Anfang an
aus CIC
(-) Keine Pflichtverletzung vor Vertragsschluss
wohl (+)
aus § 812 ff. BGB
(-) wg. § 656 I S.2 BGB
§ 812, 119 II BGB , 123 I
(-) wg. kein Irrtum bei Vertragsschluss
Pro: keine Leistungspflicht, daher Absprache denkbar
Con: Aufstellung einer verschuldensunabängigen Leistungspflicht
Zweck = ordnungsgemäße Erfüllung darf keine eins. Erwartung sein, sondern muss vereinbart sein
Neuer Knoten
Grundlagen
zu NaturalobligationVertrag nicht unwirksam aber auch keine Leistungspflicht des Maklers und des Auftraggebers (MüKo / Roth, 4. Aufl, § 652 Rn. 3) /
nach Bezahlung auch keine Rückforderung möglich. Keine Klagbarkeit / Vollstreckbarkeit. (MüKo/Roth, 4. Aufl., § 656 Rn. 1, 9; Palandt, 68. Aufl. (2009), Vor § 241 Rn. 12) Aber: Nebenpflichten (§ 241 II BGB: Schutz-, Aufklärungs- / Beratungspflicht, MüKo / Roth, § 656, Rn. 10; § 652 Rn. 258)
Ratio: Vermeidung von Kundgabe des
eigenen 'Versagens' vor Gericht
Der Heiratssuchende soll nicht zur Preisgabe
intimster Details gezwungen zu sein
Fallgruppen
Heiratsvermittlung, § 656 BGB
Ehevermittlung
Beispiel
E schließt Ehemaklervertrag, vermittelt notorischen Betrüger
Frau will Anzahlung von E zurück, nachdem betrogen
analoge Anwendung des § 656 BGB ,
weil Heiratsvermittlung praktisch nicht
mehr vorkommt, aber Interessenlage gleich
Dating-
portal
Unternehmen funktionieren dank Vorkasse:
Denn zahlt der Partnersuchende den Lohn vor Erbringung der Partnervorschläge,
so ist eine Rückforderung gemäß § 656 Absatz 1 Satz 2 BGB analog ausgeschlossen.
auch hier: Offenlegung von intimen Details
Über Vergleichbarkeit zu befinden ist Aufgabe des Gesetzgebers
Nicht ohne weiteres Vergleichbar mit Klagbarkeit eines Anspruchs nach ProstG
Diff. bloße Freizeitkontakte
vs. Lebenspartner finden
besonderes
Kündigungsrecht
wenn offline: jederzeit kündbar, § 627 BGB
- Neuer Knoten
wenn online (str)
vgl. rechts
Glückspiel
§ 762 BGB - kein Primäranspruch
'Spielschulden sind Ehrenschulden'
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