
7935
- Der Richter
Befangenheit, § 22 StPO
(P) analoge Anwendung
auf befangenen Staatsanwalt
h.M.: nein
Arg.: keine
Analogiefähigkeit- Planwidrige Regelungslücke(-); da Gesetzgeber Problem erkannt und für andere Bereiche geregelt hat(z.B. bei Richtern,§24 ; weitere in §§31,74 StPO)
- Vergleichbare Interessenlage(-), da Austausch aufgrund Weisungsrecht des Dienstvorgesetzten(§§145,146 GVG) möglich
- Austausch kann beantragt
(nicht aber erzwungen) werden§ 338 StPO Nr.5 ist nicht anwendbar
aber § 337 StPO ? Kausalität muss nachgewiesen werden
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