Öffentlichrechtlicher Erstattungsanspruch Schema
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  • Öffentlichrechtlicher Erstattungsanspruch

    • Grundlagen

      zu Öffentlichrechtlicher Erstattungsanspruch

    • Schema:

      Voraussetzungen

      1. Öffentl.-rechtl. Beziehung

        zw. Rechtssubjekten

      2. Vermögensverschiebung

        • Durch Leistung

        • In sonstiger Weise

      3. Ohne Rechtsgrund

        • Maßgeblicher Zeitpunkt: irrelevant

        • Grds. materielle Rechtslage entscheidend

        • auch rechtswidriger VA

          kann Rechtsgrund sein

          • Ausnahme: Rückwirkender Wegfall

          • Beschränkung des Anwendungsbereichs ledigl. auf Leistungen, die nicht aufgrund desVAs erbracht wurden / bei denen VA nicht wegen § 49 a I S.1 VwVfG unwirksam ist.

    • Inhalt und Umfang

      • Herausgabe von

      • Berufung auf § 818 III

        BGB analog Wegfall

        der Bereicherung

        • Staat: Keine

          Berufung

          • Arg.: Würde Stellung und Leistungsfähigkeit

            der Verwaltung widersprechen

        • Bürger

          • Rspr.: Keine

            Berufung

            • ABER: Begrenzung über

              Grundsatz des Vertrauensschutzes

            • Con.: Konturlose Abwägungs- / Billigkeitserwägung

            • Con.: Vertrauens-TB nur, wenn Leistung aufgrund von VA erfolgte

          • a. A.: Analogie zu

            § 49a II S.2 VwVfG

            • Grds. Einwand zulässig

            • Ausnahme: Kenntnis / grob fahrlässige Unkenntnis

      • Berufung auf Kenntnis

        vom Fehlen des

        Leistungsgrundes

        § 814 BGB analog

        • Verwaltung:

          Keine Berufung

          • Arg.: Würde Stellung und Leistungsfähigkeit

            der Verwaltung widersprechen

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