
- Kautelarklausur (Anwaltsklausur Zivilrecht)
Gutachten
Einleitung
ggf. Auslegung des Mandantenbegehrens
Begutachtung
der Lage
Ziele des Mandanten
Regelungsbedarf
gesetzl. Regelung ausreichend?
gesetzl. Regelung konträr zu Zielen?
Regelungsmöglichkeiten
Antizipation zukünftiger Entwicklungen
- juristische Phantasie
Entwurf / Abwägung
- auf Lückenfüller achten
- Präambel
- Skonto
- salvatorische KlauselGerichtsstandWettbewerbsverbot
praktische Leistung
- Entwurf
- Schreiben an Mandanten
häufigste Themen
Vertragsgestaltung
Rechte / Pflichten
der Parteien
kein Ausschluss der Kardinalpflichten
nicht: Preisabreden
nicht: Preise für Zusatzleistungen
Sicherungsmittel
für beide Parteien
Versicherungspflicht (Kasko, Selbstbeteiligung)?
Kaution?
Nachteil: Kapitalbindung
besser: Bankbürgschaft
Eigentumsvorbehalt, § 449 BGB
Sicherungsübereignung
Pflichtverletzungen
Haftungsausschluss
Haftung für Vorsatz kann auch außerhalb AGB nie augeschl. werden, § 276 III BGB
Kündigungsrecht
Abgrenzung zum Rücktritt (DauerschuldVH?)
bei vielen Mitarbeitern (§ 278 BGB !) abzuraten
AGB-Festigkeit erforderlich?
anwaltliche Vorsicht, Mehrfachverwendung möglich?
Beweislast
Sachverständiger
schon vorher bestimmen / durch IHK bestimmen lassen
Wer trägt die Kosten?
Wertung des
§ 309 BGB Nr.12
Informationskosten bedenken
Ausschluss von
Minderung, ZbR
und Abtretung
ggü. Verbrauchern: unwirksam, § 309 BGB Nr.3
zum. unbestrittene und gerichtl. festgestellte Forderungen müssen ausgenommen werden
nobrainers
Präambel ergänzen
Geschäftsgrundlage
Wer sind die Parteien, was machen sie?
Grund, warum Vetrag geschlossen wird
doppelte Schriftformvereinbarung
aber nicht in AGB mir Verbrauchern: § 305b BGB
in AGB zw. Unternehmern: wirksam
Skonto bei schneller Zahlung ergänzen
Gerichtsstandvereinbarung
§ 38 ZPO zitieren
Salvatorische Klausel
beachte: § 306 BGB
Vertragsbeginn
8 Punkte kommen in jeden Vertrag- Präambel
- Vertragszweck
- Auslegungsspektrum soll eingeengt werden
- Vertretungsparteien
inkl Vertretungesetzliche Schuldverhältnisseerhältnisse - Haupt- und
Nebenpflichten- Vertragstyp bestimmen
- wovon soll abgewichen werden (Gesetz)
- Regelungen über
Vertragsbindung- Rücktritt
- Kündigung
- Bedingung
- Pflichtverletzung
- Gewährleistungsausschluss
- Wettbewerbsverbot
- Vertragsstrafe
- Geheimhaltungesetzliche Schuldverhältnisseereinbarung, § 611 BGB
- Sicherungsmittel für
beide Parteien - Schlussbestimmungen
- Schriftformklausel
- Gerichtsstandvereinbarung
- salv Klausel
- für diesen Fall verpflichten sich die Parteien
eine Bestimmung zu finden, die der unwirksamen Klausel
rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt
- Schiedsklausel
- Inkrafttreten des
Vertrages + Abschlussseite
Palandt!!
VII ZR 249/20 - Reinigungsunternehmen
VIII ZR 16/05 - Baumarktlieferanten
Küchenkaufvertrag
Mandantenschreiben
Umgehungesetzliche Schuldverhältnisseerbot: § 306a BGB
Verbot geltungserh. Reduktion
Einbezigungesetzliche Schuldverhältnisseoraussetuzngen nach § 305 II BGB
bei Unwirksamkeit: Risiko bei Nachverhandlung (§ 305 I S.3 BGB ) darstellen
Vereinsgründung,
OHG, KG, Satzungen
Verein: Palandt § 25 BGB Rn.2 - Regelungspunkte!
Nachfolgeklauseln bei Personengesellschaften: Palandt § 1922 BGB Rn.15
Kündigung
Widerspruch gegen stillschw. Verlängerung, § 545 BGB
hilfsweise ordentliche Kündigung zu außerordentl. dazu
Grundstücks-
übertragung
Gestaltungs(P)
bei Optionen
z.B. wenn noch öR Vorschriften Bebauung entgegenstehen
Optionsvertrag, § 158 BGB
Voteil: keine Formbedürftigkeit (Notarkosten) der Optionserklärung
Rücktrittsrecht
Nachteil: Grundsteuer muss ggf. aufwändig rückerstattet werden
Bedingungen
der Auflassung unmöglich
aber Besitzübergabe ok ? soll bis zur KP-Zahlung bei V bleiben
KP-Fälligkeit
erst mit behördl.
Genehmigungen
Vorlage der VorkaufsR-Verzichtserklärung, §§ 25, 28 BauGB
aber nicht: steuerl. Unbe-
denklichkeitserklärung
sonst könnte K Fälligkeit verhindern,
indem er die Steuer nicht zahlt
Grundpfandrechte
bestehende
Löschung?
+ Herausgabe von Briefen, § 952 BGB
benötigte
Sicherung
Notaranderkonto
nicht mehr verbreitet, nur bei bes. Interesse
Vorlagesperre
Regelfall
Vormerkung
mehrere
Käufer
Hamburger
Modell: GbR
Nachweis der Existenz der GbR und Vertretung erforderlich, § 17 BeurkG
Erklärung in KV reicht
WEG Gründung
Realteilung
Nachteil: Kosten der Vermessung
Vorteil: leichter zu veräußern
normales Miteigentum
Vergleich
Anwaltsvergleich (§§ 796a, 796b BGB , c)
ist nicht automatisch vollstreckbar
daher:Schuldnersoll UWE abgeben
vollstreckbarer Inhalt?
Anwaltskosten regeln
Ratenzahlung
+ Verfallsklausel
Wird in einem Vertrag vereinbart, dass der Schuldner seine Rechte aus ihm verliert, wenn er seine Verpflichtungen nicht
erfüllt
Vertraulichkeit
+ Vertragsstrafe
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