
9846
- Unbezifferter Klageantrag
- Grundlagen zu Unbezifferter Klageantrag
- bei
- Schmerzensgeld § 253 II BGB
- BeispielAnstrag auf Zahlung v. Schmerzensgeld nach Ermessen des Gerichts
- + Zweckmäßigkeit: § 385 II BGB - Entbindung von der Schweigepflicht
- Vorgehensweisen
- bezifferter Antrag
- con.: ne ultra petita, wenn Gericht eig. mehr geben würde
- unbeziffert mit Mindestbetrag als Begehrensvorstellung (nur in Begründung, nicht Antrag!)
- unbezifferter Antrag
- con.: keine Berufungsmöglichkeit, Beschwerde ev. < 600 ?
- aber in Klagebegründung: Begehrensvorsellung
- Kostenbeteiligung dann nur, wenn 'völlig übersetzt' (20%)
- Bemessensgrundlage nennen
- (P) Verstoß gegen Bestimmtheitsgebot § 253 II BGB Nr. 2
- nein, wenn zur Bestimmung ausreichende Tatsachen vorgetragen
- BGH: Berufungsgrund(+) wenn Begehrensvorstellung in Klagebegründung genannt und Abweichung > 20%
- Sonderfall: § 254 BGB Stufenklage
- #
- Auskunft
- Abgabe von eidesstattlicher Versicherung
- wenn mangelnde Sorgfalt der Auskunftserteilung belegbar ist
- Beispielmehrfache Berichtigung, Gegenstand verschwiegen
- Herausgabe / Zahlung
- Anträge 2 und 3 jew. mit 'erforderlichenfalls' versehen
- sog. hängender Antrag
- Verurteilung bei 1 und 2 durch Teilurteil, § 301 ZPO
- Sonderfall bei Kosten wenn nach Auskunft kein Anspruch beiderseitge EE
- nicht § 91a BGB nach Aussicht, wenn Bekl. in Verzug mit der Auskunftserteilung war
- einseitige EE
- (P) Stufenklage ist nur begründet, wenn Stufe 3) (+)
- Feststelllung, dass der Bekl. verpflichtet ist, die Kosten des Rechtsstreits unter dem Gesichtspunkt des Verzugs zu tragen
- Beispiel
- immer wenn Ansprüche die Rechnungslegung erforderlich machen
- BeispielRückzahlung eine Mietkaution
- BeispielKlage gegen den Erbschaftsbesitzer, § 2018 ff. BGB
- Auskunft nach § 2027 BGB
- Beispiel
- Auskunft nach §§ 2057, 2127 BGB
- Beispiel
- Auskunft nach § 2314 BGB
- BeispielKlagen aus Auftragesetzliche Schuldverhältnisseerhältnis
- Auskunft nach § 666 BGB
Bewerte diese Mindmap:
Deine Bewertung: {{hasRated}} / 10