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- Polizeiund Ordnungsrecht Bayern
1. Ebene: Grundverfügung
- form. RMK
- Zuständigkeit
- sachlich: 1, 2, 3 PAG
- Vorliegen einer Gefahr, 2 PAG
- abstrakt = Sachlage aus der nach der allg. Lebenserfahrung konkr. Gefahren erwachsen könnenkonkret = Sachverhalt, der nach sicherheitsrechtl. Erfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu einem Schaden an Rechtsgütern der ö. Sicherheit oder Ordnung führen wird
- ö. Sicherheit = Rechtsordnung, sub. Rechte und Rechtsgüter des Einzelnen sowie staatl. Einrichtungenö. Ordnung = Regeln deren Befolgung nach den jeweils herrschenden sozialen u. ethischen Anschauungen als unentbehrlich angesehen werdengegenwärtige oder drohende Gefahr = Gefahr, die sich bereits verwirklicht hat oder unmittelbar bevorstehtGefahr im Verzug ? Die Einhaltung des vorgeschriebenen Verhaltens würde eine Gefährdung des erstrebten Erfolges bewirkenAnscheinsgefahr = wenn obj. Anhaltspunkte für eine Gefahr vorliegen, sich aber nach Einschreiten das Nichtvorliegen herausstelltörtlich: 3 POGVerfahren, 28 I BayVwVfG (entbehrlich nach 28 II Nr. 2 BayVwVfG)formfrei, 37 II BayVwVfGmat. RMK
- RGL = Befugnis
- RGL: VO/Satzung ? RMK der VO/Satzung?
- RGL der VO/Satzung und deren form. und mat. Verfassungsmäßigkeitform. RMKmat. RMKTB der BefugnisnormVerantwortlichkeit (richtiger Maßnahmeadressat nach Art. 7 ff. PAG
- Handlungsstörer = wer durch sein eigenes Verhalten eine Störung verursachtZustandsstörer = wer für die von einer Sache ausgehende Störung aufgrund seiner tatsächlichen Sachherrschaft verantwortlich istNichtverantwortlicherGrundsatz der Verhältnismäßigkeit nach Art. 4 PAGRechtsfolge: ordnungsgemäße Ermessensausübung nach Art. 5 PAG i.V.m. § 114 VwGO
- ErmessensnichtgebrauchErmessensüberschreitung
2. Ebene: Vollstreckung
- form. RMK
- Zuständigkeit
- sachlich: 70 I PAGörtlich: 3 POGVerfahren nach 28 II Nr. 5 BayVwVfG entbehrlichForm entbehrlichmat. RMK
- allg. Vollstreckungesetzliche SchuldverhältnisseSS
- ws. VA der Polizei (Grundverfügung)auf Tun, Handeln, Unterlassen gerichtetVollziehbarkeit des VA
- Unanfechtbarkeit oder die fehlende aufschiebende Wirkung eines RechtsmittelsRMK der Grundverfügung nicht erforderlich, siehe Wortlauf 70 II PAGNichterfüllung der VerpflichtungVerhältnismäßigkeitErmessensausübungbes. Vollstreckungesetzliche SchuldverhältnisseSS, 71 ff. PAG
- Androhung eines bestimmten Zwangsmittels, 71 II PAG (Verwaltungsakt)VSS des Zwangsmittels
- Ersatzvornahme, 72 PAGZwangsgeld, 73 PAGunmb. Zwang, 75 PAGVerhältnismäßigkeit bzgl. Auswahl und AnwendungOrdnungsgemäße Ermessensausübung bezüglich Auswahl und Anwendung des konkreten ZwangsmittelsSofortvollzug, 70 II PAG
- Abgrenzung zur unmb. Ausführung, 9 I PAG