Polizei und Ordnungsrecht Bayern Schema
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  • Polizei und Ordnungsrecht Bayern

    • 1. Ebene: Grundverfügung 

      (Primärmaßnahmen)

      1. form. RMK

        1. Zuständigkeit

          • sachlich: 1, 2, 3 PAG
            • Vorliegen einer Gefahr, 2 PAG
              • Gefahr im Verzug = Die Einhaltung der rechtlich vorgeschriebenen Voraussetzung der Einholung einer richterlichen Entscheidung würde eine Gefährdung des erstrebten Erfolges bewirken
              • Gemeine Gefahr = Sachlage, in der ein Schaden für eine unbestimmte Anzahl von Personen droht
              • Erhebliche Gefahr = Gefahr für ein bedeutsames Rechtsgut, wie Leben, körperliche Unversehrtheit oder Freiheit
              • Dringende Gefahr = Schäden für besonders wichtige Rechtsgüter oder in besonders großem Ausmaß drohen
              • Latente Gefahr =Zunächst ungefährliche Lage wandelt sich durch das Hinzutreten zusätzlicher externer Umstände zu einer aktuellen Bedrohung polizeilicher Schutzgüter
              • Anscheinsgefahr = wenn obj. Anhaltspunkte für eine Gefahr vorliegen, sich aber nach Einschreiten das Nichtvorliegen herausstellt
              • Putativgefahr = Lage, in der nach objektiver Sicht keine Gefahr vorliegt, der handelnde Beamte aber von dem Vorliegen einer Gefahr ausgeht (pflichtwidrig)

              • Gefahrverdacht = Vorliegen von Anhaltspunkten, nach welchen bei verständiger Würdigung auf die Möglichkeit einer Gefahr geschlossen werden kann
          • örtlich: 3 POG
        2. Verfahren, 28 I BayVwVfG (entbehrlich nach 28 II Nr. 2 BayVwVfG)

        3. formfrei, 37 II BayVwVfG

      2. mat. RMK

        1. RGL = Befugnis

          • RGL: VO/Satzung > RMK der VO/Satzung?
            • RGL der VO/Satzung und deren form. und mat. Verfassungsmäßigkeit
            • form. RMK
            • mat. RMK
        2. TB der Befugnisnorm

        3. Verantwortlichkeit (richtiger Maßnahmeadressat nach Art. 7 ff. PAG)

          • Handlungsstörer = wer durch sein eigenes Verhalten eine Störung verursacht
          • Zustandsstörer = wer für die von einer Sache ausgehende Störung aufgrund seiner tatsächlichen Sachherrschaft verantwortlich ist
          • Nichtverantwortlicher
        4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nach Art. 4 PAG

          • bei Gefahrenverdacht
            • Aufklärung, ob tatsächlich Gefahr vorliegt = Gefahrerforschungseingriff
          • Neuer Knoten
        5. Rechtsfolge: ordnungsgemäße Ermessensausübung nach Art. 5 PAG i.V.m. § 114 VwGO

          • Ermessensnichtgebrauch
          • Ermessensüberschreitung
    • 2. Ebene: Vollstreckung

      (Sekundärmaßnahmen)

      • form. RMK

        • Zuständigkeit

          • sachlich: 70 I PAG
          • örtlich: 3 POG
        • Verfahren nach 28 II Nr. 5 BayVwVfG entbehrlich

        • Form entbehrlich

      • mat. RMK

        1. allg. Vollstreckungesetzliche SchuldverhältnisseSS

          1. wirksamer VA der Polizei (Grundverfügung)
          2. auf Tun, Handeln, Unterlassen gerichtet
          3. Vollziehbarkeit des VA
            • Unanfechtbarkeit oder die fehlende aufschiebende Wirkung eines Rechtsmittels
          4. RMK der Grundverfügung nicht erforderlich, siehe Wortlauf 70 II PAG
          5. Nichterfüllung der Verpflichtung
          6. Verhältnismäßigkeit
          7. Ermessensausübung
        2. bes. Vollstreckungs VSS, 71 ff. PAG

          1. Androhung eines bestimmten Zwangsmittels, 71 II PAG (Verwaltungsakt)
          2. VSS des Zwangsmittels
            • Ersatzvornahme, 72 PAG
            • Zwangsgeld, 73 PAG
            • unmb. Zwang, 75 PAG
          3. Verhältnismäßigkeit bzgl. Auswahl und Anwendung
          4. Ordnungsgemäße Ermessensausübung bezüglich Auswahl und Anwendung des konkreten Zwangsmittels
      • Sofortvollzug, 70 II PAG

        1. Abgrenzung zur unmb. Ausführung, 9 I PAG

          • bei 70 II PAG widerspricht die Maßnahme dem mutmaßl. Willen des Betroffenen
          • Schemata
            1. RGL: 9 I PAG
            2. form. RMK
              • Zuständigkeit (sachl: 1, 2, 3 PAG und örtl. 3 I POG)
              • Verfahren und Form - unnötig bei Realakt
            3. mat. RMK
              • rm. fiktive Grundverfügung, s.o.
              • sonstige VSS des 9 I PAG
                • vertretbare Handlung wird unmb. ausgeführt
                • keine Abwendbarkeit durch Störer
                • Ermessen und Verhältnismäßigkeit
        2. form. RMK:

          1. sachl. Zuständigkeit: 70 I PAG
          2. örtl. Zuständigkeit: 3 I POG
        3. mat. RMK

          1. Rechtmäßigkeit einer hypothetischen Primärmaßnahme (Grundsatz der Konnexität) > s.o. Grundverfügung
          2. bes. VSS, 70 II PAG (Wortlaut)
          3. bes. VSS des angewendeten Zwangsmittels
          4. Verhältnismäßigkeit
          5. ordungsgem. Ermessensausübung
    • prozessuale Besonderheiten im Polizeirecht

    • 3. Ebene: Kostentragung

      (Tertiärmaßnahmen)

      • RGL: 1 KG (1 II BayVwVfG iVm 1 II POG) - ABER: 3 I 1 Nr. 10 KG > keine Kosten, es sei denn PAG enthält eine ausdrückliche RGL, 76 VII 1 PAG

      • AFK gegen Kostenbescheid > Prüfung der RMK von nicht bestandskräftigem GrundVA und Vollstreckungsmaßnahmen

      • AFK gegen Gebührenbescheid: Prüfung der RMK des nicht unanfechtbar gewordenen Grund-VA und Vollstreckungsmaßnahmen

      • Kostenerstattungsanspruch

        1. VSS

          • gesetzl. Regelung
          • Kosten angefallen
          • Kosten-TB
        2. RF: Kostentragung

          • Art und Höhe
          • richtiger Kostenschuldner
        3. Realisierung des Anspruchs

          • schlichte Aufforderung
          • Ermächtigungsgrundlage
    • vorläufiger Rechtsschutz gegen polizeil. Maßnahmen

      • I. Zulässigkeit des Antrags

        1. 1. Rechtsweg (Gericht der Hauptsache)

        2. 2. richtige Antragsart, 88 VwGO

          • Kollisionsnorm, 123 V VwGO
            • 80 VwGO vorrangig, soweit Suspendierung eines VA gegen den ein Hauptsacherechtsbehelf keine aufsch. Wirkung hat
        3. Antragsbefugnis

        4. RSB

          • Rechtsbehelf  in der Hauptsache: Der Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO ist schon vor Erhebung der Anfechtungsklage zulässig
          • keine Bestandskraft, da dann auch keine Offenhaltung möglich ist
          • vorheriger Antrag zur Behörde, 80 VI VwGO > nur in Fällen des 80 II 1 Nr. 2 VwGO
    • Anspruch auf Tätigwerden der Polizei

      1. Schutz subjektiver Rechte

      2. qualifiziertes Rechtsgut

      3. qualifizierte Gefahr

      4. besondere Intensität > Ermessensreduktion

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