Was ist juralib.de?
juralib.de ist eine Seite nach dem "hivemind" - Prinzip, das durch Wikipedia bekannt ist. Jeder, der sich kostenlos registiert, kann bestehende Mindmaps für alle User sichtbar ändern und neue Mindmaps einfügen. Ziel ist es, den gesamten deutschen Jura-Examensstoff online und in hoher Qualität darzustellen.
Warum mit Mindmaps lernen?
Viele Jurastudenten lernen mit Karteikarten, oder Mitschriften aus der Vorlesung. Nimm dir mal einen halben Tag Zeit und informiere dich in der Bibliothek oder dem Buchladen deines Vertrauens über Lerntechnik. Wir lernen immerhin 4-5 Jahre lang eine anfangs kaum übersehbare Menge an Wissen auswendig. Also sollte diese Zeit effektiv eingesetzt werden. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass im Vergleich zu traditionellen Lerntechniken (s.o.) der Einsatz von Mindmaps die erinnerte Informationsmenge im Schnitt um etwa 10% steigert.
Das bietet dir juralib.de:
Füge Mindmaps zu deinem Lernplan hinzu und werde automatisch nach einem Tag, einer Woche und einem Monat an's Wiederholen erinnert.
Erstelle private Mindmaps und teile sie mit deinen Freunden. Bei juralib.de gibt es den Mindmap - Editor kostenlos und einfach zu bedienen direkt im Browser. Durch tägliche Backups sind deine Daten bei uns absolut sicher.
Für besonders hartnäckige Probleme kannst du auf der Seite eigene Quizzkarten erstellen und dich so selber beim wiederholten Durchgehen kontrollieren.
Ermessen§ 114 Vw GO
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Ermessen§ 114 VwGO
Folgen
Anfechtungsklagegem. § 42 I, 1. Alt.
Grundsätzlich: Rechtswidrigkeit und Aufhebung (§ 113 I S.1 VwGO)
Ausnahme: tatsächliche Alternativlosigkeit
Verpflichtungsklagegem. § 42 I, 2. Alt.
Keine gerichtliche Verpflichtung zu Erlass
- Arg: Pflicht würde Gewaltenteilung nivellieren
- Ermessensreduzierungauf Null (Ausnahme)
- Selbstbindungder Verwaltung
- AusArt. 3 GG
- In vergleichb. Fällen immer in best. Weise entschieden
- Keine Gleichbehandlung im Unrecht!
- Arg.: Vorrang des Art. 20 IIIggü. Art 3 GG (Art. 79 III)
- Vorbehalt desMöglichen
- Auskünfte, Zusicherungen
- Verwaltungsvorschriften
- Antizipierte Selbstbindung schon beim erstem Mal
- AusArt. 3 GG
- Oder wenn keine Gesichtspunkte ersichtlich sind, diegegen Maßnahme sprechen
- Z.B.: besonders hochwertige Rechtsgüter: Leben, Gesundheit
- Z.B.: hoher Vermögenswert
- Sonderfall: Baurecht
- Selbstbindungder Verwaltung
Urteil auf nochmaligeEntscheidung
- Bescheidungsurteilgem. § 113 V S.2 VwGO
Ermessensmangel = Ermessensnichtgebrauch = Ermessensunterschreitung
Ermessensmangel liegt vor, wenn die Behörde keinerlei Ermessenserwägungen anstellt, obwohl ihr das Gesetz Ermessen einräumt
Behörde handelt, weil sie meint handeln zu müssen, obwohl Entscheidungfreiheit besteht
Behörde handelt nicht, weil sei meint, nicht handeln zu dürfen
Unterschreitung
Behörde erkennt Ermessen, macht aber zu wenig Gebrauch davon
ZB POR, Störerauswahlermessen, 3 Störer, Polizei denkt nur 2
Fallbearbeitung: erkennbar, wenn laut Sachverhalt Behörde kein Pro und Contra abgewogen hat
Auch wenn Tatbestand nicht erkannt wird!
Ermessensfehlgebrauch = Ermessensmissbrauch
~ liegt vor, wenn abstrakt zulässige Rechtsfolge gewählt wurde,die aber vom Zweck der Ermächtigung nicht gedeckt ist
Verletzung der innerenErmessensgrenzen
Unzutreffende Sachverhaltsfeststellung
Sachwidrige Erwägungen (z.B. pers. Gründe)
Klausurtaktik: dafür muss Begründung bekannt sein (Sachverhalt)
Ermessensüberschreitung
Verletzung der äußerenErmessensgrenzen
Aus der Norm selbst
- Rechtsfolge VA 'nicht gleich' Rechtsfolge Gesetz
Aus Grundsatz des Vertrauenschutzes
Aus Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Aus Grundrechtsverstoß
Sonderfall: Nachschieben von Gründen
Tags:
Voraussetzungen, Prüfung, Rechtsfolgen, Anspruch, Schema, Jura, Studium, Mindmap, Übersicht, Aufbau
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