Was ist juralib.de?
juralib.de ist eine Seite nach dem "hivemind" - Prinzip, das durch Wikipedia bekannt ist. Jeder, der sich kostenlos registiert, kann bestehende Mindmaps für alle User sichtbar ändern und neue Mindmaps einfügen. Ziel ist es, den gesamten deutschen Jura-Examensstoff online und in hoher Qualität darzustellen.
Warum mit Mindmaps lernen?
Viele Jurastudenten lernen mit Karteikarten, oder Mitschriften aus der Vorlesung. Nimm dir mal einen halben Tag Zeit und informiere dich in der Bibliothek oder dem Buchladen deines Vertrauens über Lerntechnik. Wir lernen immerhin 4-5 Jahre lang eine anfangs kaum übersehbare Menge an Wissen auswendig. Also sollte diese Zeit effektiv eingesetzt werden. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass im Vergleich zu traditionellen Lerntechniken (s.o.) der Einsatz von Mindmaps die erinnerte Informationsmenge im Schnitt um etwa 10% steigert.
Das bietet dir juralib.de:
Füge Mindmaps zu deinem Lernplan hinzu und werde automatisch nach einem Tag, einer Woche und einem Monat an's Wiederholen erinnert.
Erstelle private Mindmaps und teile sie mit deinen Freunden. Bei juralib.de gibt es den Mindmap - Editor kostenlos und einfach zu bedienen direkt im Browser. Durch tägliche Backups sind deine Daten bei uns absolut sicher.
Für besonders hartnäckige Probleme kannst du auf der Seite eigene Quizzkarten erstellen und dich so selber beim wiederholten Durchgehen kontrollieren.
Nebenbestimmungen
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Nebenbestimmungen(= Zusätze, § 36 VwVfG)
Unechte NB
= nur eineRegelung
Formulierung: 'Es liegt eine unechte ~ vor, und damit keine Teilbarkeit vor.Isolierte Anfechtung unmöglich. Richtiges Vorgehen ist
Varianten
Bloßer Verweis auf Rechtslage
Bloße Inhaltbestimmung
Teilgenehmigung
Teilablehnung
Nur als Auflage bezeichnet
- § 15 VersG
- VA als Auflage
ModifizierteGenehmigung
- = aliud = qualititativ anders
- Z.B.: Satteldach beantragt, Flachdach genehmigt
- Z.B.: 5 Stockw. beantragt, 3 genehmigt
- Grunds. formell rw. wenn nicht nach § 25 IVwVfG auf Umstellung hingewiesen
- Arg.: es fehlt der erforderliche Antrag, § 22
- Aber Heilung, § 45 wenn nachtr. gestellt
Rechtsfolge
Echte NB
Befristung (II, Nr. 1)
= Zeitlich bestimmte Geltungsdauer des VA
Bedingung (II, Nr. 2)
= Bestimmung der Geltungsdauer des VAs anhand eineszumindest datumsmäßig ungewissen Ereignisses
'Bedingung suspendiert, zwingt aber nicht' (Savigny)
- Wirksamkeit des VAs hängt vom Bedingungseintritt ab
- Bedingung nicht selbstständig durchsetzbar
Abgrenzung zur Auflage
- Wortlaut
- Gewollte Wirkungsweise (Savigny)
- Ggf. rechtliche Zulässigkeit der Nebenbestimmungsart
- Bei unausräumbaren Zweifeln: Auflage, da milderes Mittel
Widerrufsvorbehalt(II, Nr. 3)
Sonderfall der auflösenden Bedingung
Rechtfertigung nur durch besondere Umstände des Einzelfalls, nicht ledigl. auf Vorrat
Zweck: Ausschluss schutzwürdigen Vertrauens in Fortbestand der Begünstigung um Widerruf zu ermöglichen
Typischer Fall: Subvention soll trotz unsicherer Rechts / Sachlage gewährt werden
Auflage (II, Nr. 4)
=vorgeschriebenes Tun, Dulden/Unterlassen, das im Zusammenhang mit HauptVA steht
'Aulage zwingt, suspendiert aber nicht ' (Savgny)
- 'Die Bedingung suspendiert, aber zwingt nicht; die Auflage zwingt, aber suspendiert nicht' (Savigny)
- D.h. Bedigung muss nicht vollstreckt werden, Auflage schon, denn VA wirkt hier schon
Abgrenzung zur Bedingung
Abgrenzung zur modifizierten Auflage
- = Qualitative Veränderung der eigentlichen Genehmigung
- H.M.: existiert nicht
- Arg.: Rechtsmittel für Bürger schwer zu erkennen
- Arg.: Behörde kann Nebenbest. gem. § 80 II Nr.4 für sof. vollziehbar erklären
- A. A.: Erforderlich
- Arg.:Bedingung nicht sachgerecht, weil Bürger nicht mehr geschützt.Auflage nicht sachgerecht, weil dann durch Anfechtung der Behörde VAobtruhiert wird. Daher: Entwicklung dieses Zwischendings durch BVerfG
- Zwingtundsuspendiert gleichzeitig
- Z.B.: Außenmauer muss alsbundesratandmauer errichtet werden
Z.B.: Baugenehmigung für Windrad, was nachtsüber stillstehen muss
Z.B.: Gaststättengenehmigung mit Zusatz, Feuerlöscher zu installieren
Auflagenvorbehalt (II, 5)
= rechtsverbindliche Ankündigung, dass später noch Auflage ergeht/bestehende abgeändert wird
Z.B.: Gaststättengenehmigung mit Zusatz, dass Installataion von zus.Feuerlöschern angeordnet werden kann, wenn Betreiber weiteren Raum nutzt
Grundlagen
= Einem VA beigefügte Regelungen, die nichtInhaltsbestimmungen des HauptVAs sind
Strenge Akzessorietät zum HauptVA
Funktion
Flexibilität bei der Realisierung von Verwaltungszielen
Herstellung der Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen
Auslegung anhand des obj. Empfängerhorizonts gem. §§ 133,157 BGB analog
Unklarheiten gehen zu Lasten der Behörde
Abgrenzung von Inhaltsbestimmungen
Zulässig nur aufgrund Spezialgesetzlicher Ermächtigungen
Problemkreise
Tags:
Voraussetzungen, Prüfung, Rechtsfolgen, Anspruch, Schema, Jura, Studium, Mindmap, Übersicht, Aufbau
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