![]() |
Juralib ist die neue Online Mindmap für Jurastudenten zum mitmachen. Finde juristische Mindmaps, Schemata und Übersichten zum Strafrecht, öffentlichen Recht und Zivilrecht. Private Mindmaps erstellen online und teilen mit Freunden und zwar komplett gratis (freeware). | |||
Juralib Mindmap: GSVTags: Jura Examensstoff , Jura , GSV |
||||
![]() |
Sie sind hier: Jura > GSV | ![]() |
GSV
§§ 823 ff.Deliktsrecht
Verschuldenshaftung
Gefährdungshaftung
- Produkthaftung (§ 1 ProdHG)
- Straßenverkehrshaftung (§ 7 StVG)
- Tierhalterhaftung (§ 833)
Sonderansprüche
§§ 677 ff.GOA
Geschäftsführung ohne Auftrag
Berechtigte GOA ist Rechtsgrund iSd § 812 I S.1
§§ 987 ff.eigentümer besitzer verhältnis
Das Eigentümer Besitzer Verhältnis
Eigentümer besitzer verhältnis sperrt Bereicherungs und Deliktsrecht (§ 993)
Unterlassungsanspruch, § 1004
Sonderprobleme
Leistungsort beigesetzl. SchuldVH- Richtet sich nach Zweck der jew. Vorschrift
- Gutgläubig / unverklagtem eigentümer besitzer verhältnis Besitzer
- Da wo sie gerade ist
- Bei bösgl. / verklagtem eigentümer besitzer verhältnis Besitzer
- Ort wo die Sache war,als er bösgl. wurde
Arg.: er darf nicht darauf vertrauen,dass er behalten / den Ort ändern darf
- Ort wo die Sache war,als er bösgl. wurde
- Bereicherungsrecht
- Ort wo die Sache beiRechtshängigkeit war
Arg.: er darf nicht darauf vertrauen,dass er behalten / den Ort ändern darf
- Oder, wo er bösgl. gem. §§ 818 IV, 819 wurde
- Ort wo die Sache beiRechtshängigkeit war
Anwendbarkeit des§ 823 neben eigentümer besitzer verhältnis- Grunds. Sperrwirkungdes eigentümer besitzer verhältnis, § 993
- 3 Ausnahmen
- § 992 verbotene Eigenmacht
- Fremdbesitzerexzess
Gedanke aus § 991 II
- Bloßer Herausgabeanspruchaus § 823 neben § 985
- (P) Sperrwirkung nur ggü. schuldR Folgeansprüchen
- Hier liegt aber auch teilw. verbotene Eigenmacht vor
Anwendbarkeit der§ 812 ff. neben eigentümer besitzer verhältnis- Grunds. Sperrwirkungdes eigentümer besitzer verhältnis, § 993
Arg. für Anwendbarkeit des BereicherungsR jeweils:eigentümer besitzer verhältnis regelt nur SE und NE, um die es hier nicht geht
- Ausnahmen,'die 3 Vs'
- Verarbeitung,Vermengung
- Verweis in § 951
- § 994 sperrt aber für Verwendungen
- Verbrauch
Mangels erhalt der Muttersache != Nutzung, also nicht geregelt
- Veräußerung, § 816
§ 816 ist Rechtsfortwirkungsanspruch
- Verarbeitung,Vermengung
- Grunds. Sperrwirkungdes eigentümer besitzer verhältnis, § 993
§§ 812 ff.Bereicherungsrecht
812 I S.1condictio indebiti
- Unterfall: § 813permanente Einrede
812 I S.2 1.Alt
812 I S.2 2.Altcondictio ob rem
- § 815
§ 816 I S.1
- § 816 I S.2
§ 816 II
§ 817 S.1
- Für Entführungsfälle, damit § 814 nicht anwendbar
§ 822



