Was ist juralib.de?
juralib.de ist eine Seite nach dem "hivemind" - Prinzip, das durch Wikipedia bekannt ist. Jeder, der sich kostenlos registiert, kann bestehende Mindmaps für alle User sichtbar ändern und neue Mindmaps einfügen. Ziel ist es, den gesamten deutschen Jura-Examensstoff online und in hoher Qualität darzustellen.
Warum mit Mindmaps lernen?
Viele Jurastudenten lernen mit Karteikarten, oder Mitschriften aus der Vorlesung. Nimm dir mal einen halben Tag Zeit und informiere dich in der Bibliothek oder dem Buchladen deines Vertrauens über Lerntechnik. Wir lernen immerhin 4-5 Jahre lang eine anfangs kaum übersehbare Menge an Wissen auswendig. Also sollte diese Zeit effektiv eingesetzt werden. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass im Vergleich zu traditionellen Lerntechniken (s.o.) der Einsatz von Mindmaps die erinnerte Informationsmenge im Schnitt um etwa 10% steigert.
Das bietet dir juralib.de:
Füge Mindmaps zu deinem Lernplan hinzu und werde automatisch nach einem Tag, einer Woche und einem Monat an's Wiederholen erinnert.
Erstelle private Mindmaps und teile sie mit deinen Freunden. Bei juralib.de gibt es den Mindmap - Editor kostenlos und einfach zu bedienen direkt im Browser. Durch tägliche Backups sind deine Daten bei uns absolut sicher.
Für besonders hartnäckige Probleme kannst du auf der Seite eigene Quizzkarten erstellen und dich so selber beim wiederholten Durchgehen kontrollieren.
FBA & öR Unterla ..
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FBA und öR Unterlassungsanspruch
Prozessual
Statthafte Klageart(§ 88 VwGO)
IdR allgemeineLeistungsklage
- Wenn Beseitigung eines faktischen Zustand begehrt
- Rückzahlung usw. erfordern idR keinen VA
- Rgläubiger= FBA
Vorbeugende Unterlassungsklage, § 123
Sonderfall:Vepflichtungsklage
- Wenn Erlass eines VA begehrt
- Z.B.: wenn Duldungsverfügung gegenüber Drittem notwendig ist
- Rgläubiger= FBA
Annexantrag, § 113 I 2
- Beseitigung einer 'unmittelbaren' undbehördl. zurechenbaren Folge des VA
- Im vorläufigen Rechtsschutz: § 80 V S.3
Klagebefugnis
Der Kläger muss geltend machen, dassihm der Anspr. möglicherweise zusteht
RSB
Bei vorb. Unterlassungsklage:besonderes RSB erorderlich!
- Arg.: Gewaltenteilung! Nicht erst zur 3ten und dann zur 2ten Gewalt
- Z.B.: irreversible Schäden, drohende Strafen
- Bei einmaligen Akten, fast immer (+)
Grundlagen
Folgenbeseitigungsanspruch und öffentlich rechtlicher Unterlassungsanspuch
RGL
Wird in § 113 I S.2 VwGO vorausgesetzt
Herleitung umstritten, aber unerheblich
Vorgehen gegen erfolgteo. bevorstehende Realakte
Anspruchsziel kann kein Geldausgleich sein
MaterielleVrss. FBA
Hoheitliches Handeln
Eingriff insubj. Recht
Schutzbereich des (Grund)rechts
Eingriff in das (Grund)recht
Andauernderrw. Zustand
= keine Duldungspflicht
Aus
- (auch rechtswidrigem) VA
- Da grundsätzliche Wirksamkeit, § 43 VwGO
- Dann Begründetheit der Leistungsklage () feststellen und neue Prüfung: Anfechtungsklage mit Annexantrag
- §§ 906 ff. BGB analog
- § 22 BImSchG
- (auch rechtswidrigem) VA
Unmittelbarkeit
Siehe: enteignungsgleicher Eingriff
(P) freiwilliges Handeln Dritter
- Z.B.: Obdachloseneinweisung,der kloppt alles kaputt :RT: kein FBA
KeineUnmöglichkeit
TatsächlicheUnmöglichkeit
- Z.B.: Aufbau von abgerissenem Haus
- Z.B.: Rücknahme von Werturteilen
RechtlicheUnmöglichkeit
- Z.B.: Vefügung gegenüber Drittem notwendig
- Kann FBA dafür Rgläubigersein?
- Z.B.: Vefügung gegenüber Drittem notwendig
Zumutbarkeit
- Ausgleichin Geld
- M.M.: 'Folgenentschädigungsanspruch'
- H.M.: gibt's nicht
- Analogie zu § 251 II BGB
- Ausgleichin Geld
Tags:
Voraussetzungen, Prüfung, Rechtsfolgen, Anspruch, Schema, Jura, Studium, Mindmap, Übersicht, Aufbau
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