Was ist juralib.de?
juralib.de ist eine Seite nach dem "hivemind" - Prinzip, das durch Wikipedia bekannt ist. Jeder, der sich kostenlos registiert, kann bestehende Mindmaps für alle User sichtbar ändern und neue Mindmaps einfügen. Ziel ist es, den gesamten deutschen Jura-Examensstoff online und in hoher Qualität darzustellen.
Warum mit Mindmaps lernen?
Viele Jurastudenten lernen mit Karteikarten, oder Mitschriften aus der Vorlesung. Nimm dir mal einen halben Tag Zeit und informiere dich in der Bibliothek oder dem Buchladen deines Vertrauens über Lerntechnik. Wir lernen immerhin 4-5 Jahre lang eine anfangs kaum übersehbare Menge an Wissen auswendig. Also sollte diese Zeit effektiv eingesetzt werden. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass im Vergleich zu traditionellen Lerntechniken (s.o.) der Einsatz von Mindmaps die erinnerte Informationsmenge im Schnitt um etwa 10% steigert.
Das bietet dir juralib.de:
Füge Mindmaps zu deinem Lernplan hinzu und werde automatisch nach einem Tag, einer Woche und einem Monat an's Wiederholen erinnert.
Erstelle private Mindmaps und teile sie mit deinen Freunden. Bei juralib.de gibt es den Mindmap - Editor kostenlos und einfach zu bedienen direkt im Browser. Durch tägliche Backups sind deine Daten bei uns absolut sicher.
Für besonders hartnäckige Probleme kannst du auf der Seite eigene Quizzkarten erstellen und dich so selber beim wiederholten Durchgehen kontrollieren.
Schadensersatz§ 280 ..
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Schadensersatz§ 280 ff.
Prüfung
Vertrag
Pflichtverletzung
Vertretenmüssen
Gesetzl. Vermutung nach § 280 I S.2
Schaden
+ evtl. weitere Vrss.
Abgrenzung: Schadenskategorien
Schadensersatz stattder Leistung (§ 281)
Mangelschaden
Zusätzliche Vrss.:Frist + Erheblichkeit
NacherfüllungHypothetische Nacherfüllung (spätestmögl. Zeitpunkt) hätte Schaden entfallen lassen, dann (+)
- NachfristsetzungNachfristsetzung sinnvoll, dann (+)mit Ausnahme von § 275, § 283
Schadensersatz nebender Leistung (§ 280 I)
Mangelfolgeschaden
WortlautSchadensersatz und Nacherfüllungnebeneinander denkbar, dann (+)
Problemfall: Mangelbedingter Nutzungsausfall
- BGH, h.M.:nach § 280 I
- Arg.: Systematik: § 286 in § 437 III nicht erwähnt
- Arg.: Trojanisches Pferd: Mangel ist schwerer zu erkennen als Nichtlieferung, daher wird Käufer erst später mahnen
- Arg.: Korrektur auch über Mitverschulden möglich
- A.A.: § 286, Verzug erforderlich
- Arg.: Mahnung = Warnung an den Schuldner, dass hoher Schaden
- Arg.: sonst steht V bei Nichtleistung besser als bei Schlechtleistung
- BGH, h.M.:nach § 280 I
Verzögerungsschaden(§§ 280 II, 286)
Mangelfolgeschaden
Zusätliche Vrss.:Mahnung
Unterfall des Schadens neben der Leistung
- Abgr.: bei nachgeholter Erüllung würde Schaden weiterbestehen
Tags:
Voraussetzungen, Prüfung, Rechtsfolgen, Anspruch, Schema, Jura, Studium, Mindmap, Übersicht, Aufbau
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