Was ist juralib.de?
juralib.de ist eine Seite nach dem "hivemind" - Prinzip, das durch Wikipedia bekannt ist. Jeder, der sich kostenlos registiert, kann bestehende Mindmaps für alle User sichtbar ändern und neue Mindmaps einfügen. Ziel ist es, den gesamten deutschen Jura-Examensstoff online und in hoher Qualität darzustellen.
Warum mit Mindmaps lernen?
Viele Jurastudenten lernen mit Karteikarten, oder Mitschriften aus der Vorlesung. Nimm dir mal einen halben Tag Zeit und informiere dich in der Bibliothek oder dem Buchladen deines Vertrauens über Lerntechnik. Wir lernen immerhin 4-5 Jahre lang eine anfangs kaum übersehbare Menge an Wissen auswendig. Also sollte diese Zeit effektiv eingesetzt werden. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass im Vergleich zu traditionellen Lerntechniken (s.o.) der Einsatz von Mindmaps die erinnerte Informationsmenge im Schnitt um etwa 10% steigert.
Das bietet dir juralib.de:
Füge Mindmaps zu deinem Lernplan hinzu und werde automatisch nach einem Tag, einer Woche und einem Monat an's Wiederholen erinnert.
Erstelle private Mindmaps und teile sie mit deinen Freunden. Bei juralib.de gibt es den Mindmap - Editor kostenlos und einfach zu bedienen direkt im Browser. Durch tägliche Backups sind deine Daten bei uns absolut sicher.
Für besonders hartnäckige Probleme kannst du auf der Seite eigene Quizzkarten erstellen und dich so selber beim wiederholten Durchgehen kontrollieren.
Drittschadensliquidation ..
Klick um in voller Größe anzuzeigen
Drittschadensliquidation (DSL)
Grundlagen
Beispielfall:Versandkauf
Versender (V) hat Ware übergeben
- Ist selber noch Eigentümer
- Gefahr übergegangen (§ 447)
Transportperson (T) zerstört fahrlässig Ware
Käufer (K) hat keinen SE Anspruch
- Transportvertrag ()
- §823, Eigentum ()
Schaden: K muss zahlen,obwohl Leistungspflicht ()
- Gattungsschuld: § 243 II
- Stückschuld: § 275 I
- (P) Rücktritt gem. § 326 V denkbar,aber gem. Wertung des § 323 VI ()
- Sonst völlige Unterlaufung der Gefahrtragungsregel § 447
V hat keinen Schaden
Im HGB: Frachvertrag, § 421 I S.2 HGB
Prüfung
Anspruchsberechtigter ohne Schaden
Geschädigter ohne Anspruch
Zufällige Schadensverlagerung
Fallgruppen
- Vertragliche Vereinbarung
- Treuhandgeschäfte
- Mittelbare Stellvertretung
- Obhutsfälle
- ObligatorischeGefahrentlastung
- § 447
- Aber § 474 II BGB, § 421 S.2 HGB
- Aber Restrisiko § 428, bei Zahlung an V
- Aber § 474 II BGB, § 421 S.2 HGB
- § 447
Rechtsfolge
Dritter kann gem. § 285 analog (bzw. aus vertraglicher Nebenpflicht) die Herausgabe des Schadensersatzes bzw. die Abtretung desSchadensersatzanspruches vom Gläubiger verlangen
Ggf. Inzidentprüfung d. Anspruchs d. Gl
Evtl. iRd § 273 prüfen: Anspruch auf Abtretung (§ 398)vs. Anspruch auf Kaufpreiszahlung, § 433 II, § 447
Der Anspruch wirdzum Schaden gezogen
Str.: Schadensumfang begrenzt auf Betrag, derohne Schadensverlagerung entstanden wäre?
Tags:
Voraussetzungen, Prüfung, Rechtsfolgen, Anspruch, Schema, Jura, Studium, Mindmap, Übersicht, Aufbau
![]() |
![]() |
||||
|
|||||
![]() |
![]() |














