Was ist juralib.de?

juralib.de ist eine Seite nach dem "hivemind" - Prinzip, das durch Wikipedia bekannt ist. Jeder, der sich kostenlos registiert, kann bestehende Mindmaps für alle User sichtbar ändern und neue Mindmaps einfügen. Ziel ist es, den gesamten deutschen Jura-Examensstoff online und in hoher Qualität darzustellen.


Warum mit Mindmaps lernen?

Viele Jurastudenten lernen mit Karteikarten, oder Mitschriften aus der Vorlesung. Nimm dir mal einen halben Tag Zeit und informiere dich in der Bibliothek oder dem Buchladen deines Vertrauens über Lerntechnik. Wir lernen immerhin 4-5 Jahre lang eine anfangs kaum übersehbare Menge an Wissen auswendig. Also sollte diese Zeit effektiv eingesetzt werden. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass im Vergleich zu traditionellen Lerntechniken (s.o.) der Einsatz von Mindmaps die erinnerte Informationsmenge im Schnitt um etwa 10% steigert.


Das bietet dir juralib.de:

Füge Mindmaps zu deinem Lernplan hinzu und werde automatisch nach einem Tag, einer Woche und einem Monat an's Wiederholen erinnert.

Erstelle private Mindmaps und teile sie mit deinen Freunden. Bei juralib.de gibt es den Mindmap - Editor kostenlos und einfach zu bedienen direkt im Browser. Durch tägliche Backups sind deine Daten bei uns absolut sicher.

Für besonders hartnäckige Probleme kannst du auf der Seite eigene Quizzkarten erstellen und dich so selber beim wiederholten Durchgehen kontrollieren.

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Vertrag mit Schutzwirkung ..

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Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter

  • Grundlagen

    • Rechtsgrundlage

      • Rspr.

        • Ergänzende Vertragsauslegung
      • A.A.

        • Auf § 242 beruhende Rechtsfortbildung
        • Teilweise § 311 III 1
    • Abgrenzung

      • § 311 I

        • Nur negative Interesse wird ersetzt
      • Auskunftsvertrag

        • Rechtsbindungswille
      • DSL

        • DSL: Gläubigerverlagerung
        • VSD: Gläubigerhäufung
  • Prüfung

    • Leistungsnähe

      • = Dritter kommt mit geschuldeter Leistung bestimmungsgemäß in Berührung und istGefahren von Schutzverpflichtungen ebenso ausgesetzt wie der Gläubiger

      • Z.B.: Angehörige eines Mieters

    • Gläubigernähe

      • Früher

        • 'Wohl und Wehe Formel'
      • Heute

        • Nach allgemeinen Auslegungsgrundsätzen zu ermitteln
        • Wille der Vertragsparteien, zugunsten eines Dritten eine Schutzpflicht zu begründen
        • Jedes vertragliche Einbeziehungsinteresse ist ausreichend
      • Unproblematisch: Eltern, Ehegatten, Arbeitsverhältnisse

      • Problematisch: Gutachterfälle

    • Erkennbarkeitvon (1) und (2)

      • Einbeziehung des Dritten muss für den Schuldner erkennbar sein,damit dieser sein Haftungsrisiko überschauen kann

    • Schutzbedürftigkeit

      • Fehlt, wenn Dritter eigene gleichwertige Ansprüche gegen einen anderen hat

      • Entsprechende Anwendung des § 334

        • Dritter hat keine weitergehenden Rechte als der unmittelbare Vertragspartner
  • Rechtsfolgen


Tags:

Voraussetzungen, Prüfung, Rechtsfolgen, Anspruch, Schema, Jura, Studium, Mindmap, Übersicht, Aufbau
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