Was ist juralib.de?
juralib.de ist eine Seite nach dem "hivemind" - Prinzip, das durch Wikipedia bekannt ist. Jeder, der sich kostenlos registiert, kann bestehende Mindmaps für alle User sichtbar ändern und neue Mindmaps einfügen. Ziel ist es, den gesamten deutschen Jura-Examensstoff online und in hoher Qualität darzustellen.
Warum mit Mindmaps lernen?
Viele Jurastudenten lernen mit Karteikarten, oder Mitschriften aus der Vorlesung. Nimm dir mal einen halben Tag Zeit und informiere dich in der Bibliothek oder dem Buchladen deines Vertrauens über Lerntechnik. Wir lernen immerhin 4-5 Jahre lang eine anfangs kaum übersehbare Menge an Wissen auswendig. Also sollte diese Zeit effektiv eingesetzt werden. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass im Vergleich zu traditionellen Lerntechniken (s.o.) der Einsatz von Mindmaps die erinnerte Informationsmenge im Schnitt um etwa 10% steigert.
Das bietet dir juralib.de:
Füge Mindmaps zu deinem Lernplan hinzu und werde automatisch nach einem Tag, einer Woche und einem Monat an's Wiederholen erinnert.
Erstelle private Mindmaps und teile sie mit deinen Freunden. Bei juralib.de gibt es den Mindmap - Editor kostenlos und einfach zu bedienen direkt im Browser. Durch tägliche Backups sind deine Daten bei uns absolut sicher.
Für besonders hartnäckige Probleme kannst du auf der Seite eigene Quizzkarten erstellen und dich so selber beim wiederholten Durchgehen kontrollieren.
Kaufrecht, §§ 4 ..
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Kaufrecht, §§ 433 ff.
433 I S.1Primärleistungspflicht
433 I S.2: MängelhaftungSekundärleistungspflicht
Verhältnis des MängelRzu den AT Regeln
(P) Einrede gegen § 433 IIaus § 320 bzgl. Nacherfüllungsanspruch ?
- (P) stellt sich dann, wenn die Klausur verkehrtherum, also nach Ansprüchen des V fragt und K noch keine Mängelrechte geltend gemacht hat
- Z.B.: Verkäufer will Vorleistung des Nutzungsersatzes für Nachlieferung, § 439
- Z.B.: Verkäufer verlangt von K Zahlung § 433 II, obwohl die Sache mangelhaft ist. K hat aber noch nicht gemindert
- Mängeleinrede § 438 IV S.2eine eigene Einrede (ohne Erklärung der Minderung / Rücktritt) ergibt sich nur nach Verjährung
- H.M.: ja, Einrede § 320 (+)
- Arg.: zumindest der Nacherfüllungsanspruch (der auch im Synallagma steht) wurde noch nicht erfüllt
- Sonderfall:unbehebbarerMangel
- Hier greift § 320 nicht, wegen § 275 I
- Außerdem tritt keine autom. Minderung ein, wenn Gegenleistungspfl. nach Übergabe wiederauflebt, § 326 I S.2
- Lösung
- E.A.: keine Einrede!
- Arg.: der K kann ja gestalten
- A.A.: Mängeleinrede(§ 438 IV S.2 analog)
- Arg.: erstrechtSchluss
- Arg.: der K soll nicht gezwungen sein, sofort zu gestalten
- E.A.: keine Einrede!
- A.A.: nein§ 320 ()
- Arg.: steht im AT, im § 437 nicht erwähnt
- Dann muss K erst gestalten, bevor er Kaufpreiszahlung verweigern kann
(P) Nebenpflichtverletzungwird zur Schlechtleistung
- BGH: nein
- Arg.: nur Nebenpflicht, Verjährung 3+X (§ 199)
- A.A.: ja
- Arg.: Montage, § 434, Verjährung 2 Jahre (§ 438)
- SuperbenzinfallBGHZ 107,249
- Fall: L liefert wie bestellt Super und Diesel aber füllt in jeweils falschen Tank :RT: Folgeschaden
- Montage?, sonst Nebenpflicht
- Abw.: L liefert entgegen Bestellung nur Diesel :RT: Folgeschaden
- Aliud = Mangel
- Fall: L liefert wie bestellt Super und Diesel aber füllt in jeweils falschen Tank :RT: Folgeschaden
- BGH: nein
Anwendung v. § 439 analog beiUntergang vor Gefahrübergang
BesondereTypen
Kauf unter Eigentumsvorbehalt
Kreditkauf
Bei UV beachte §§ 491ff
Rechtskauf, § 453
Wiederverkauf § 456ff
Versendungskauf $447
! § 474 II UV
Kauf auf Probe
Kauf mit Umtauschrecht
Lieferungskauf § 651
Sukzessivlieferungsverhältnis (einheitlicher Vertrag)
Wiederkehrschuldverhältnis
Handelskauf § 373ff HGB
Factoring
Mietkauf
Leasing
Verbrauchsgüterkauf §§ 474470
Tags:
Voraussetzungen, Prüfung, Rechtsfolgen, Anspruch, Schema, Jura, Studium, Mindmap, Übersicht, Aufbau
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