Was ist juralib.de?
juralib.de ist eine Seite nach dem "hivemind" - Prinzip, das durch Wikipedia bekannt ist. Jeder, der sich kostenlos registiert, kann bestehende Mindmaps für alle User sichtbar ändern und neue Mindmaps einfügen. Ziel ist es, den gesamten deutschen Jura-Examensstoff online und in hoher Qualität darzustellen.
Warum mit Mindmaps lernen?
Viele Jurastudenten lernen mit Karteikarten, oder Mitschriften aus der Vorlesung. Nimm dir mal einen halben Tag Zeit und informiere dich in der Bibliothek oder dem Buchladen deines Vertrauens über Lerntechnik. Wir lernen immerhin 4-5 Jahre lang eine anfangs kaum übersehbare Menge an Wissen auswendig. Also sollte diese Zeit effektiv eingesetzt werden. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass im Vergleich zu traditionellen Lerntechniken (s.o.) der Einsatz von Mindmaps die erinnerte Informationsmenge im Schnitt um etwa 10% steigert.
Das bietet dir juralib.de:
Füge Mindmaps zu deinem Lernplan hinzu und werde automatisch nach einem Tag, einer Woche und einem Monat an's Wiederholen erinnert.
Erstelle private Mindmaps und teile sie mit deinen Freunden. Bei juralib.de gibt es den Mindmap - Editor kostenlos und einfach zu bedienen direkt im Browser. Durch tägliche Backups sind deine Daten bei uns absolut sicher.
Für besonders hartnäckige Probleme kannst du auf der Seite eigene Quizzkarten erstellen und dich so selber beim wiederholten Durchgehen kontrollieren.
Aufopferung
Klick um in voller Größe anzuzeigen
Aufopferung (§§ 74, 75 ALR als Richterrecht)
Prozessual
Rechtsweg
Abdrängende Sonderzuweisung in § 40 II S.1
Ordentliche Gerichte!
Anspruchsgegner
Hoheitsträger, der unmittelbaren Vorteil erlangt
Nicht: Hoheitsträger, der eingreift
Folge
Grundsätzlich:Entschädigung
Vermögensschaden
- Z.B. Behandlungskosten
Kein entgangener Gewinn
- Oder Schmerzensgeld
Anwendungsbereich
Subsidiär zuSpezialgesetzen
Insb.SGB
- Beamte, Turnhallenfälle
- Auch: Passant rettet Frau im Park die überfallen wird, wird verletzt
Z.B. auch: ImpfG, Haftentschädigungsgesetz
Polizeigesetze
Subsidiär zuEnteignung iwS
Also nur Aufopferung nur bei nichtvermögenswerten Rechtsgütern
Insb. Körperschäden
Anspruchskonkurrenzzur Amtshaftung
Prüfung
Eingriff
Beeinträchtigungvon Rechtsgut
- Nichtvermögensschaden:Leib, Leben und Handlungsfreiheit
- APKR,
Art. 12
- BVerfG: nein
- M.M. ja
- Arg.: Einschränkung beliebig
Durch hoheitlichenEingriff
- = Zwangswirkung
- Phsischer Zwang
- Psychischer Zwang
- Z.B.: Massengentests, Impunkgsempfehlungen
- () bei freiwilligem Handeln
- (P) Gefängnisschägerei Fälle
- Contra Zwangswirkung (BGH):
- Gefangener ist selbstverschuldet (=freiwillig) im Knast
- Pro Zwangswirkung:
- Kann aber in konkr. Situatiaion wegen Zwang nicht weglaufen
- Contra Zwangswirkung (BGH):
- (P) Gefängnisschägerei Fälle
- = Zwangswirkung
Unmittelbarkeit
öffentl. Interesse
Sonderopfer
Abgr. allgemeines Lebensrisiko
Indiziert durch Rechtswidrigkeit, falls diese vorliegt
Ausn: Verwirkung(gem. § 254 BGB analog)
Wenn Eingriff rechtswidrig
Und Geschädigter keinen Primärrechtsschutz eingeleitet hat
- Soweit zumutbar
Tags:
Voraussetzungen, Prüfung, Rechtsfolgen, Anspruch, Schema, Jura, Studium, Mindmap, Übersicht, Aufbau
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