Was ist juralib.de?
juralib.de ist eine Seite nach dem "hivemind" - Prinzip, das durch Wikipedia bekannt ist. Jeder, der sich kostenlos registiert, kann bestehende Mindmaps für alle User sichtbar ändern und neue Mindmaps einfügen. Ziel ist es, den gesamten deutschen Jura-Examensstoff online und in hoher Qualität darzustellen.
Warum mit Mindmaps lernen?
Viele Jurastudenten lernen mit Karteikarten, oder Mitschriften aus der Vorlesung. Nimm dir mal einen halben Tag Zeit und informiere dich in der Bibliothek oder dem Buchladen deines Vertrauens über Lerntechnik. Wir lernen immerhin 4-5 Jahre lang eine anfangs kaum übersehbare Menge an Wissen auswendig. Also sollte diese Zeit effektiv eingesetzt werden. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass im Vergleich zu traditionellen Lerntechniken (s.o.) der Einsatz von Mindmaps die erinnerte Informationsmenge im Schnitt um etwa 10% steigert.
Das bietet dir juralib.de:
Füge Mindmaps zu deinem Lernplan hinzu und werde automatisch nach einem Tag, einer Woche und einem Monat an's Wiederholen erinnert.
Erstelle private Mindmaps und teile sie mit deinen Freunden. Bei juralib.de gibt es den Mindmap - Editor kostenlos und einfach zu bedienen direkt im Browser. Durch tägliche Backups sind deine Daten bei uns absolut sicher.
Für besonders hartnäckige Probleme kannst du auf der Seite eigene Quizzkarten erstellen und dich so selber beim wiederholten Durchgehen kontrollieren.
Verwaltungsorganisation
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Verwaltungsorganisation
Mittelbare Staatsverwaltung= rechtsfähige Behörden
Körperschaften
Anstalten
Stiftungendes öRechts
Z.B. Stitung Preussischer Kulturbesitz
Beliehene
Soweit sie in Ausübung der verliehenen hoheitlichen Kompetenzen tätig werden
Z.B. Flugsicherung, Schornsteinfeger, Notare bzgl. ö. Beurkundung
Abgrenzung zuVerwaltungshelfern
- Am Beleihungsakt
- Z.B. Abschleppunternehmen
Rechtsschutz
- Umfassende Rechts und Fachaufsicht
- Grundrechtsbindung
- Ganz h.M.: ja
- Klagegegner: Beliehener selbst
- Widerspruchsbehörde
- Selbst: gem. §73 III VwGO ananlog
- Aufsichtsbehörde: gem. §73 I, II
- Schadensersatz: beleihende Körperschaft
Problem der Privatisierung
Unmittelbare Staatsverwaltung= nicht rechtsfähige Behörden
Bund
Zentralstufe
- Bundeskanzler
- Bundesminister
- Bundesregierung
- BRH
Mittelstufe
Unterstufe
- Zoll
- Kreiswehrersatzamt
- Arbeitsagenturen
Länder
Zentralstufe
- LKA
- Statistische Landesämter
Mittelstufe
Unterstufe
- Meist: Kommunalisierung der unteren Staatsverwaltung
Wichtig für
Widerspruchsbehörde (§ 73 VwGO)
> idR. nächsthöhere Behörde
Zuständigkeit bei formeller Rechtmäßigkeit
Klagegegner (§ 78 VwGO)
Träger von Grundrechten?
Z.B. : Kann sich das ZDF auf Art. 5 berufen?
Tags:
Voraussetzungen, Prüfung, Rechtsfolgen, Anspruch, Schema, Jura, Studium, Mindmap, Übersicht, Aufbau
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