Was ist juralib.de?
juralib.de ist eine Seite nach dem "hivemind" - Prinzip, das durch Wikipedia bekannt ist. Jeder, der sich kostenlos registiert, kann bestehende Mindmaps für alle User sichtbar ändern und neue Mindmaps einfügen. Ziel ist es, den gesamten deutschen Jura-Examensstoff online und in hoher Qualität darzustellen.
Warum mit Mindmaps lernen?
Viele Jurastudenten lernen mit Karteikarten, oder Mitschriften aus der Vorlesung. Nimm dir mal einen halben Tag Zeit und informiere dich in der Bibliothek oder dem Buchladen deines Vertrauens über Lerntechnik. Wir lernen immerhin 4-5 Jahre lang eine anfangs kaum übersehbare Menge an Wissen auswendig. Also sollte diese Zeit effektiv eingesetzt werden. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass im Vergleich zu traditionellen Lerntechniken (s.o.) der Einsatz von Mindmaps die erinnerte Informationsmenge im Schnitt um etwa 10% steigert.
Das bietet dir juralib.de:
Füge Mindmaps zu deinem Lernplan hinzu und werde automatisch nach einem Tag, einer Woche und einem Monat an's Wiederholen erinnert.
Erstelle private Mindmaps und teile sie mit deinen Freunden. Bei juralib.de gibt es den Mindmap - Editor kostenlos und einfach zu bedienen direkt im Browser. Durch tägliche Backups sind deine Daten bei uns absolut sicher.
Für besonders hartnäckige Probleme kannst du auf der Seite eigene Quizzkarten erstellen und dich so selber beim wiederholten Durchgehen kontrollieren.
Konkurrenzen
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Konkurrenzen
Liegt Handlungseinheit vor?
NatürlicheHandlungseinheit
= ein einheitlicher Willensentschluss führt zu einemTätigwerden, das bei natürlicher Betrachtungsweise als ein einheitliches Geschehen erscheint
- Vgl. Gesamtbetrachtungslehre, § 24
- () bei räuml. / zeitl. Zäsur
- Z.B.: Trunkenheitsfahrt, dann Unfall, dann neue Trunkenheitsfahrt, § 53
Formen
- Iterative Tatbestandsverwirklichung
- Sukzessive Tatbegehung
TatbestandlicheHandlungseinheit
= mehrere natürliche Handlungen werden durch den Tatbestand eines Gesetzes zu einer Bewertungseinheit verknüpft
Insb. bei mehraktigen Delikten und Dauerdelikten
Aber nur Klammerwirkung des stärkerenfür schwächere / gleichschwere Delikte
- Z.B.: Trunkenheitsfahrt (§ 316) kann KV und späteren Mord durch Liegenlassen nicht verklammern :RT: Handlungsmehrheit
- Z.B.: § 239 kann mehrerer KV verklammern :RT: Handlungseinheit
Teilidentität derAusführungshandlung
= ein Teilakt trägt zur Verwirklichung des Tatbestandes mehrerer Strafgesetze
Strittig ist das Zusammentreffen von Dauer und Zustandsdelikten
(+) Handlungseinheit
Liegt Gesetzeskonkurrenz vor?:RT: es wird im Wege der ... verdrängt
Spezialität
- = eine Strafvorschrift enthält begriffsnotwendig (=immer) alle Merkmale der anderen
Konsumtion
- = wenn ein TB in einem anderen nicht notwendig enthalten ist, aber typischerweise mit dem anderen zusammentrift, so dass sein Unrechtsgehalt und aufgezehrt wird
- Z.B.: Einbruchsdiebstahl (§§ 242, 243) konsumiert § 303 und § 123
- §§ 240, 242 werden von Raub konsumiert
Subsidiarität
- = wenn ein Gesetz gegenüber einem anderen nur hilfsweise zur Anwendung gelangt
- Z.B: Unterschlagung
- Sogar subsidiär zum Totschlag
- § 216, 212
Sofern Gesetzeskonkurrenz ()
Tateinheit (Idealkonkurrenz) § 52
Z.B.: Raub zur Körperverletzung
- Unrechtsgehalt muss im Tenor Ausdruck finden
() Handlungsmehrheit
Liegt Gesetzeskonkurrenz vor?
Mitbestrafte Nachtat
- = eine Tat bezweckt nur den Ausbau oder die Sicherung der durchdie Vortat erlangten Position und verletzt kein neues Rechtsgut
Mitbestrafte Vortat
- = die frühere Deliktsverwirklichung wird vom Unrechtsgehalt desspäteren Tuns umfasst
Wenn Gesetzeskonkurrenz ()
Tatmehrheit (Realkonkurrenz) § 53
Tags:
Voraussetzungen, Prüfung, Rechtsfolgen, Anspruch, Schema, Jura, Studium, Mindmap, Übersicht, Aufbau
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