Was ist juralib.de?
juralib.de ist eine Seite nach dem "hivemind" - Prinzip, das durch Wikipedia bekannt ist. Jeder, der sich kostenlos registiert, kann bestehende Mindmaps für alle User sichtbar ändern und neue Mindmaps einfügen. Ziel ist es, den gesamten deutschen Jura-Examensstoff online und in hoher Qualität darzustellen.
Warum mit Mindmaps lernen?
Viele Jurastudenten lernen mit Karteikarten, oder Mitschriften aus der Vorlesung. Nimm dir mal einen halben Tag Zeit und informiere dich in der Bibliothek oder dem Buchladen deines Vertrauens über Lerntechnik. Wir lernen immerhin 4-5 Jahre lang eine anfangs kaum übersehbare Menge an Wissen auswendig. Also sollte diese Zeit effektiv eingesetzt werden. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass im Vergleich zu traditionellen Lerntechniken (s.o.) der Einsatz von Mindmaps die erinnerte Informationsmenge im Schnitt um etwa 10% steigert.
Das bietet dir juralib.de:
Füge Mindmaps zu deinem Lernplan hinzu und werde automatisch nach einem Tag, einer Woche und einem Monat an's Wiederholen erinnert.
Erstelle private Mindmaps und teile sie mit deinen Freunden. Bei juralib.de gibt es den Mindmap - Editor kostenlos und einfach zu bedienen direkt im Browser. Durch tägliche Backups sind deine Daten bei uns absolut sicher.
Für besonders hartnäckige Probleme kannst du auf der Seite eigene Quizzkarten erstellen und dich so selber beim wiederholten Durchgehen kontrollieren.
Übersicht: vorsä ..
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Übersicht: vorsätzliches Begehungsdelikt
Tatbestand
Objektiver TB
StrafrechtlicheHandlung?
- Soziale Handlungslehre (h.M.)
- 1. menschliches Verhalten
- 2. Sozialerheblichkeit
- 3. Beherrschbarkeit
- Soziale Handlungslehre (h.M.)
äußere Unrechtsmerkmale
- Tatmodalität
Verknüpfung zw. Tathandlung und Erfolg
Kein TBausschließendes Einverständnis
- Abgrenzung von Einwilligung
- H. M.: Einverständnis (+), wenn BTDelikt im obj. TBHandeln gegen den Willen des Opfers voraussetzt
- Beim relevanten BTMerkmal, welchesHandeln gegen den WIllen voraussetzt
- Prüfung
- Einverständnis vorundwährend der Tat
- Erklärung erforderlich
- H. M.: (), faktischer Wille entscheidend
- Erklärung erforderlich
- Natürliche Willensbildungs und Betätigungsfreiheit
- Kein Zwang als einzig beachtlicher Willensmangel?
- Auslegungsfrage hinsichtl. des spez. TB
- E. A.: Nur Zwang beachtlich
- Arg.: Nur GewaltundDorhung per sestrafwürdig, nicht List (vgl. § 240)
- Neuer Knoten
- A. A.: Anwendung der Grds. zur Einwilligung
- Einverständnis vorundwährend der Tat
- Abgrenzung von Einwilligung
Subjektiver TB
Sonstige subjektive Tatbestandsmerkmale
Obj. Bedingungender Strafbarkeit
Echte Strafbarkeitsvoraussetzungen
- Bei Nichtvorliegen auch kein Versuch möglich
Grundgedanke: Vorsatz/Fahrlässigkeit müssen sich nicht darauf beziehen
- Resistent ggü. Irrtümern
- Bedeutungslos für RWK / Schuld
- Bedeutungslos für Vollendungszeitpunkt
Konflikt mit Schuldgrundsatz?
- E.A.: ()
- Unrecht der Tat schon aus übrigem TB hinreichend zu folgern
- Zusatzvoraussetzung (OBS)=Einschränkungder Strafbarkeit zugunsten des Betroffenen
- A. A.: (+), deshalb teleolog. Reduktion hinsichtl. gewisserFahrlässigkeit/Vorhersehbarkeit bezgl. OBSEintritt
- E.A.: ()
Klausurrelevant besonders:
- Nichterweislichkeit der ehrrührigen Tatsache, § 186
- Schwere Folge in § 231
- Rauschtat in § 323a
- Rechtmäßigkeit der Volltreckungsmaßnahme im § 113 (str)
Rechtswidrigkeit
Grds. durch Tatbestand indiziert
Ausnahme: offene Tatbestände
Rechtfertigungsgrund
Obj. Voraussetzungen
Subj. Voraussetzungen
Sonstiges
Strafaufhebungsgründe
Verfolgungsvoraussetzunge /hindernisse
Ggf. Regelbeispiele
Schuld
Schuldfähigkeit
§§ 1921 StGB
A.l.i.c.
Unrechtsbewusstsein
Spezielle strafschärfende oder strafmildernde Schuldmerkmale
Fehlen von Strafaussschließungsgründen, §§ 33, 35 StGB
Tags:
Voraussetzungen, Prüfung, Rechtsfolgen, Anspruch, Schema, Jura, Studium, Mindmap, Übersicht, Aufbau
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