Was ist juralib.de?

juralib.de ist eine Seite nach dem "hivemind" - Prinzip, das durch Wikipedia bekannt ist. Jeder, der sich kostenlos registiert, kann bestehende Mindmaps für alle User sichtbar ändern und neue Mindmaps einfügen. Ziel ist es, den gesamten deutschen Jura-Examensstoff online und in hoher Qualität darzustellen.


Warum mit Mindmaps lernen?

Viele Jurastudenten lernen mit Karteikarten, oder Mitschriften aus der Vorlesung. Nimm dir mal einen halben Tag Zeit und informiere dich in der Bibliothek oder dem Buchladen deines Vertrauens über Lerntechnik. Wir lernen immerhin 4-5 Jahre lang eine anfangs kaum übersehbare Menge an Wissen auswendig. Also sollte diese Zeit effektiv eingesetzt werden. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass im Vergleich zu traditionellen Lerntechniken (s.o.) der Einsatz von Mindmaps die erinnerte Informationsmenge im Schnitt um etwa 10% steigert.


Das bietet dir juralib.de:

Füge Mindmaps zu deinem Lernplan hinzu und werde automatisch nach einem Tag, einer Woche und einem Monat an's Wiederholen erinnert.

Erstelle private Mindmaps und teile sie mit deinen Freunden. Bei juralib.de gibt es den Mindmap - Editor kostenlos und einfach zu bedienen direkt im Browser. Durch tägliche Backups sind deine Daten bei uns absolut sicher.

Für besonders hartnäckige Probleme kannst du auf der Seite eigene Quizzkarten erstellen und dich so selber beim wiederholten Durchgehen kontrollieren.

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Prozessführungsm&oum ..

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Prozessführungsmöglichkeiten

  • Grundlagen

    • Arten

      • Be und Erwirkungshandlungen

        • = mit bzw. ohne Gericht
      • Prozess und Sachanträge

    • (P) Bedingungen,Befristungen

      • Grunds.: Bedingungsfeindlichkeit von Prozesshandlungen

      • Ausn.: Innerprozessuale Bindung

    • (P) Widerruf,Rücknahme

      • BGB Vorschriften sind nicht analog anwendbar

        • Außer bei bei Prozessvergleich und Prozessaufrechnung
      • Bewirkungshandlungen: Widerruf ()

      • Ausnahme: Erwirkungshandlungen, Widerruf (+)

        • Weil Vertrauensschutz vor Tätigwerden des Gerichts ()
  • Prozesshandlungen bzgl.Streitgegenstand

    • EinseitigeErledigterklärung

    • Klagehäufung

    • Klageänderung,§ 263 ff.

      • Erklärung der Änderung (s.o.)

      • Vorliegeneiner Änderung

      • Einwilligungoder Sachdienlichkeit

        • 264, Änderungen, dieimmer zulässig sind
          • Nr. 2: Erweiterung/ Beschränkung
            • Einwilligung f. Beschränkung erforderlich, § 269 ?
              • E.A.: ja
                • Arg.: Beschränkung ist wie teilw. Rücknahme (§ 269)
                • Arg.: Interesse des Beklagten
              • A.A.: nein
                • Arg.: § 264 = bewusste Sonderregel
            • Z.B.: einseitige Erledigterklärung
          • Nr 3: Forderung des Surrogats wegen Veränderung
        • Einwilligung
          • + Fiktion § 267
        • Sachdienlichkeit
  • Sanktionen beiFehlern

  • Verteidigung

  • Prozesshandlungen zurBeendigung

    • Verzicht, § 306

      • Im Gegensatz zur Klagerücknahme keine Einwilligung erfoderlich

      • Folge

        • Rechtskraft§ 322 I
          • Im Gegensatz zur Klagerücknahme ist erneute Klage danach unmöglich
          • Zulässigkeit prüfen, weil Sachurteil
        • Kläger trägt die Kosten, § 91
          • Keine Anwendung des § 93
    • Anerkenntnis, § 307

      • Abgrenzung

      • Bedingungsfeindlich (s.o.)

        • Ausn: Vorbehalt bzgl. Kosten, fehlenden ProzessVrss.
        • Ausn.: Vorbehalt bzgl. Höhe (§ 304)
        • Ausn.: Vorbehalt Aufrechnung (§ 302)
        • Ausn.: Vorbehalt Verurteilung Zug um Zug
      • Folge

        • Pflicht des Gerichts Anerkenntnisurteil zu entscheiden
        • Kostentragung des Beklagtenals unterlegene Partei (§ 91)
          • Ausn.: sofortige Anerkenntnis, wennkeine Veranlassung der Klage (§ 93)
    • übereinstimmendebeiderseiteigeErledigterklärung, § 91a

      • #

        • Erledigungsereignis
          • Z.B.: § 362 BGB
          • Dieses gibt es oben jeweils nicht!
          • Aber bei übereinstimmender Eklärung egal
        • Erledigterklärung
          • Fiktion der Einwilligung nach 2 Wochen (S.2)
      • Folge

        • Keine Prüfung von Zulässigkeit, Begründetheit, Erledigung
        • Beschluss, wonach die Hauptsache erledigt wurde
          • Nicht: ist, denn das wurde nicht geprüft
        • Kostentragung nach billigem Ermessen
        • (P) erneute Klageerhebung möglich?
          • E.A.: ja
            • Arg.: kein Sachurteil, keine Prüfung, keine Rechtskraft
          • A.A.: nein. proz.Arglisteineinrede
            • Arg.: Beklagter lässt sich nur auf § 91aein, weil er Sache erledigt wissen will
    • Klagerücknahme, § 269

    • Prozessvergleich, § 278


Tags:

Voraussetzungen, Prüfung, Rechtsfolgen, Anspruch, Schema, Jura, Studium, Mindmap, Übersicht, Aufbau
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