Was ist juralib.de?
juralib.de ist eine Seite nach dem "hivemind" - Prinzip, das durch Wikipedia bekannt ist. Jeder, der sich kostenlos registiert, kann bestehende Mindmaps für alle User sichtbar ändern und neue Mindmaps einfügen. Ziel ist es, den gesamten deutschen Jura-Examensstoff online und in hoher Qualität darzustellen.
Warum mit Mindmaps lernen?
Viele Jurastudenten lernen mit Karteikarten, oder Mitschriften aus der Vorlesung. Nimm dir mal einen halben Tag Zeit und informiere dich in der Bibliothek oder dem Buchladen deines Vertrauens über Lerntechnik. Wir lernen immerhin 4-5 Jahre lang eine anfangs kaum übersehbare Menge an Wissen auswendig. Also sollte diese Zeit effektiv eingesetzt werden. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass im Vergleich zu traditionellen Lerntechniken (s.o.) der Einsatz von Mindmaps die erinnerte Informationsmenge im Schnitt um etwa 10% steigert.
Das bietet dir juralib.de:
Füge Mindmaps zu deinem Lernplan hinzu und werde automatisch nach einem Tag, einer Woche und einem Monat an's Wiederholen erinnert.
Erstelle private Mindmaps und teile sie mit deinen Freunden. Bei juralib.de gibt es den Mindmap - Editor kostenlos und einfach zu bedienen direkt im Browser. Durch tägliche Backups sind deine Daten bei uns absolut sicher.
Für besonders hartnäckige Probleme kannst du auf der Seite eigene Quizzkarten erstellen und dich so selber beim wiederholten Durchgehen kontrollieren.
Prozessführungsm&oum ..
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Prozessführungsmöglichkeiten
Grundlagen
Arten
Be und Erwirkungshandlungen
- = mit bzw. ohne Gericht
Prozess und Sachanträge
(P) Bedingungen,Befristungen
Grunds.: Bedingungsfeindlichkeit von Prozesshandlungen
Ausn.: Innerprozessuale Bindung
- Z.B.: Eventualaufrechnung
- Arg.: keine echte Bidung sondern nur Rechtsbindung
(P) Widerruf,Rücknahme
BGB Vorschriften sind nicht analog anwendbar
- Außer bei bei Prozessvergleich und Prozessaufrechnung
Bewirkungshandlungen: Widerruf ()
Ausnahme: Erwirkungshandlungen, Widerruf (+)
- Weil Vertrauensschutz vor Tätigwerden des Gerichts ()
Prozesshandlungen bzgl.Streitgegenstand
EinseitigeErledigterklärung
Klagehäufung
Klageänderung,§ 263 ff.
Erklärung der Änderung (s.o.)
Vorliegeneiner Änderung
- Gegenstand
- Oder Einführung von neuem Gegenstand
- Dann § 260 ff. prüfen
- (P) gewillkürterParteiwechsel
Einwilligungoder Sachdienlichkeit
- 264, Änderungen, dieimmer zulässig sind
- Nr. 2: Erweiterung/ Beschränkung
- Einwilligung f. Beschränkung erforderlich, § 269 ?
- E.A.: ja
- Arg.: Beschränkung ist wie teilw. Rücknahme (§ 269)
- Arg.: Interesse des Beklagten
- A.A.: nein
- Arg.: § 264 = bewusste Sonderregel
- E.A.: ja
- Z.B.: einseitige Erledigterklärung
- Einwilligung f. Beschränkung erforderlich, § 269 ?
- Nr 3: Forderung des Surrogats wegen Veränderung
- Nr. 2: Erweiterung/ Beschränkung
- Einwilligung
- + Fiktion § 267
- Sachdienlichkeit
- 264, Änderungen, dieimmer zulässig sind
Sanktionen beiFehlern
Verteidigung
Prozesshandlungen zurBeendigung
Verzicht, § 306
Im Gegensatz zur Klagerücknahme keine Einwilligung erfoderlich
Folge
- Rechtskraft§ 322 I
- Im Gegensatz zur Klagerücknahme ist erneute Klage danach unmöglich
- Zulässigkeit prüfen, weil Sachurteil
- Kläger trägt die Kosten, § 91
- Keine Anwendung des § 93
- Rechtskraft§ 322 I
Anerkenntnis, § 307
Abgrenzung
- §§ 780, 781 BGB
- Geständnis (§ 288 I)
Bedingungsfeindlich (s.o.)
- Ausn: Vorbehalt bzgl. Kosten, fehlenden ProzessVrss.
- Ausn.: Vorbehalt bzgl. Höhe (§ 304)
- Ausn.: Vorbehalt Aufrechnung (§ 302)
- Ausn.: Vorbehalt Verurteilung Zug um Zug
Folge
- Pflicht des Gerichts Anerkenntnisurteil zu entscheiden
- Zulässigkeit prüfen, weil Sachurteil, § 322 (+)
- = kein Antrag des Klägers mehr erforderlich
- Kostentragung des Beklagtenals unterlegene Partei (§ 91)
- Ausn.: sofortige Anerkenntnis, wennkeine Veranlassung der Klage (§ 93)
- Pflicht des Gerichts Anerkenntnisurteil zu entscheiden
übereinstimmendebeiderseiteigeErledigterklärung, § 91a
#
- Erledigungsereignis
- Z.B.: § 362 BGB
- Dieses gibt es oben jeweils nicht!
- Aber bei übereinstimmender Eklärung egal
- Erledigterklärung
- Fiktion der Einwilligung nach 2 Wochen (S.2)
- Erledigungsereignis
Folge
- Keine Prüfung von Zulässigkeit, Begründetheit, Erledigung
- Beschluss, wonach die Hauptsache erledigt wurde
- Nicht: ist, denn das wurde nicht geprüft
- Kostentragung nach billigem Ermessen
- (P) erneute Klageerhebung möglich?
- E.A.: ja
- Arg.: kein Sachurteil, keine Prüfung, keine Rechtskraft
- A.A.: nein. proz.Arglisteineinrede
- Arg.: Beklagter lässt sich nur auf § 91aein, weil er Sache erledigt wissen will
- E.A.: ja
Klagerücknahme, § 269
Einwilligung des Beklagten erforderlich ab Rechtshängigkeit (Abs. 1)
- Vgl. gewillkürter Parteiwechsel
- Arg.: Recht auf Sachentscheidung
Fiktion der Einwilligung nach 2 Wochen (Abs. 2 S.4)
Hemmung der Verjährung noch 6 Monate danach (§ 204 II BGB)
Folge
- Keine Rechtskraft
- Kläger trägt dieKosten (§ 269 III S.2)
Prozessvergleich, § 278
Tags:
Voraussetzungen, Prüfung, Rechtsfolgen, Anspruch, Schema, Jura, Studium, Mindmap, Übersicht, Aufbau
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