Was ist juralib.de?
juralib.de ist eine Seite nach dem "hivemind" - Prinzip, das durch Wikipedia bekannt ist. Jeder, der sich kostenlos registiert, kann bestehende Mindmaps für alle User sichtbar ändern und neue Mindmaps einfügen. Ziel ist es, den gesamten deutschen Jura-Examensstoff online und in hoher Qualität darzustellen.
Warum mit Mindmaps lernen?
Viele Jurastudenten lernen mit Karteikarten, oder Mitschriften aus der Vorlesung. Nimm dir mal einen halben Tag Zeit und informiere dich in der Bibliothek oder dem Buchladen deines Vertrauens über Lerntechnik. Wir lernen immerhin 4-5 Jahre lang eine anfangs kaum übersehbare Menge an Wissen auswendig. Also sollte diese Zeit effektiv eingesetzt werden. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass im Vergleich zu traditionellen Lerntechniken (s.o.) der Einsatz von Mindmaps die erinnerte Informationsmenge im Schnitt um etwa 10% steigert.
Das bietet dir juralib.de:
Füge Mindmaps zu deinem Lernplan hinzu und werde automatisch nach einem Tag, einer Woche und einem Monat an's Wiederholen erinnert.
Erstelle private Mindmaps und teile sie mit deinen Freunden. Bei juralib.de gibt es den Mindmap - Editor kostenlos und einfach zu bedienen direkt im Browser. Durch tägliche Backups sind deine Daten bei uns absolut sicher.
Für besonders hartnäckige Probleme kannst du auf der Seite eigene Quizzkarten erstellen und dich so selber beim wiederholten Durchgehen kontrollieren.
parteienbezogene Zulä ..
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Parteienbezogene Zulässigkeits Voraussetzungen
Parteifähigkeit§ 50 I
Ja
Parteifähig ist, wer rechtsfähig ist, § 50
Natürliche und juristische Personen (§ 1, 21 BGB, 1 AktG, 13 I GmbHG), Personengesellschaften(§§ 124 I, 161 II HGB), Parteien (§ 3 PartG), Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (BGH 2005)
GbR
Nichtrechtsfähiger Verein
- Mitlerweile auch aktiv parteifähig
Nein
Firma des Einzelkaufmanns, Nachlass
Erbengemeinschaft
Wohnungseigentümergemeinschaft
- Mangels Vertretungsorgans (Verwalter kann nach§ 27 II Nr.5 nur vor Gericht auftreten, wenn ermächtigt)
Prozessfähigkeit(§ 51 I, 52 I)
Grundsätzlich alle voll Geschäftsfähigen(§§ 51 I, 52 I ZPO, 104ff. BGB)
Verweis auf BGB
+ Vertretung
Prozessführungsbefugnisund Prozessstandschaft
Prozessführungsbefugnis
Befugnis des Klägers, ein behauptetes Recht imeigenen Namen gerichtlich geltend zu machen
Prozessstandschaft
Fremdes Recht ineigenem Namen
A) aus Vertrag
- #
- Ermächtigung oder Zustimmung des Rechtsträgers (§ 185 BGB analog)
- Eigenes, schutzwürdiges Interesse des Prozessstandhafters
- Insb.
- Verlängerter eigentumsvorbehalt
- Factoring
- Sicherungszession
- Sicherungsgeber: gewillk. Prozessstandschaft (+)
- DSL
- Actio pro socio
- Aber keine Vergleiche / Erlasse mögl., da nur proz. Wirkung
- #
B) gesetzliche Prozessstandschaft
- § 265 bei Veräußerung nach Rechtshk.
- § 432 BGB Mitgläubigern
- § 1282 Pfandrecht an Hypothek / Forderung
- § 1365
Postulationsfähigkeit
AG
Keine Anwaltspflicht
Anzeige des Widerrufs von Prozessvollmacht genügt
LG
Anwaltszwang, § 78 I
Anzeige des Widerrufs von Prozessvollmacht genügt nicht, muss neuen Anwalt benennen (87 I)
Aber keine Prozessvoraussetzung
Streitgenossenschaft, §§ 59 ff.
EinfacheStreitgenossenschaft
Wenn aus gleichem Grundgeklagt (z.B.: ein KV)
Jeweils zus. Prüfungspunkt: subj. Klagehäufung
NotwendigeStreitgenossenschaft
Wenn Zwang zur gleichförmigenEntscheidung des Gerichts
Folge (und Prüfungsstandort) kann z.B.: Vertretungsfiktion bei VU sein
Unterscheide
- Prozessrechtliche nSG
- Einzelklage zulässig
- Materiellrechtliche nSG
- Eizelklage unzulässig
- Z.B.: Aktivprozesse v. Gesamthandsgemeinschaften, 1008 BGB
- Prozessrechtliche nSG
Nicht bei Personengesellschaften
- Arg.: eigene Einreden der Gesellschafter, § 129 I HGB
Nicht bei Gesamtschuldnern
- Arg.: eigene Einreden, § 425 BGB
Tags:
Voraussetzungen, Prüfung, Rechtsfolgen, Anspruch, Schema, Jura, Studium, Mindmap, Übersicht, Aufbau
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