Was ist juralib.de?
juralib.de ist eine Seite nach dem "hivemind" - Prinzip, das durch Wikipedia bekannt ist. Jeder, der sich kostenlos registiert, kann bestehende Mindmaps für alle User sichtbar ändern und neue Mindmaps einfügen. Ziel ist es, den gesamten deutschen Jura-Examensstoff online und in hoher Qualität darzustellen.
Warum mit Mindmaps lernen?
Viele Jurastudenten lernen mit Karteikarten, oder Mitschriften aus der Vorlesung. Nimm dir mal einen halben Tag Zeit und informiere dich in der Bibliothek oder dem Buchladen deines Vertrauens über Lerntechnik. Wir lernen immerhin 4-5 Jahre lang eine anfangs kaum übersehbare Menge an Wissen auswendig. Also sollte diese Zeit effektiv eingesetzt werden. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass im Vergleich zu traditionellen Lerntechniken (s.o.) der Einsatz von Mindmaps die erinnerte Informationsmenge im Schnitt um etwa 10% steigert.
Das bietet dir juralib.de:
Füge Mindmaps zu deinem Lernplan hinzu und werde automatisch nach einem Tag, einer Woche und einem Monat an's Wiederholen erinnert.
Erstelle private Mindmaps und teile sie mit deinen Freunden. Bei juralib.de gibt es den Mindmap - Editor kostenlos und einfach zu bedienen direkt im Browser. Durch tägliche Backups sind deine Daten bei uns absolut sicher.
Für besonders hartnäckige Probleme kannst du auf der Seite eigene Quizzkarten erstellen und dich so selber beim wiederholten Durchgehen kontrollieren.
§ 823 II
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§ 823 II
RGV ist nicht erforderlich jederVermögensschaden erfasst
(P) was ist allesSchutzgesetz?
Art. 2 EGBGB, Gesetzist nur Rechtsnorm
StVO
H.M.: nein
UWG
H.M.: nein
§ 64 GmbHG
Insolvenzverschleppung
§ 858, verboteneEigenmacht
BGH: ja
- Abschlepp FallBGH 2009
- Schutzgesetz (+) weil §§ 859 ff. auch gerade Individualschutz ermöglichen
Lit.: nein
- Schutzzweck ist Gewaltmonopol des Staates= Allgemeinheit, nicht Schutz von Einzelnen
Vrss
Verletzung einesSchutzgesetztesi.S.d.d § 823 II BGB
Schutzgesetz
- Jede Rechnorm im mat. Sinnev.g.l. Art 2 EGBGB
- Verbotsoder Gebotsnorm(nicht bloße Formvorschiften)
- Persönlicher und sachlicherSchutzbereich
- P.S.: Der Anspruchsteller ist in den Schutzbereich der Norm einbezogen
- S.S.: Das Gesetz schützt gerade vor Schädigungenwie das gelted gemachte Interesse
Schutzgesetz verletzt
Rechtwidrigkeit
Verschulden
Verschulden bzgläubigerdes Verstoßes gegen das Schutzgesetznach den Regeln des Schutzgesetztes.
Rechtsfolge
Tags:
Voraussetzungen, Prüfung, Rechtsfolgen, Anspruch, Schema, Jura, Studium, Mindmap, Übersicht, Aufbau
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