Was ist juralib.de?
juralib.de ist eine Seite nach dem "hivemind" - Prinzip, das durch Wikipedia bekannt ist. Jeder, der sich kostenlos registiert, kann bestehende Mindmaps für alle User sichtbar ändern und neue Mindmaps einfügen. Ziel ist es, den gesamten deutschen Jura-Examensstoff online und in hoher Qualität darzustellen.
Warum mit Mindmaps lernen?
Viele Jurastudenten lernen mit Karteikarten, oder Mitschriften aus der Vorlesung. Nimm dir mal einen halben Tag Zeit und informiere dich in der Bibliothek oder dem Buchladen deines Vertrauens über Lerntechnik. Wir lernen immerhin 4-5 Jahre lang eine anfangs kaum übersehbare Menge an Wissen auswendig. Also sollte diese Zeit effektiv eingesetzt werden. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass im Vergleich zu traditionellen Lerntechniken (s.o.) der Einsatz von Mindmaps die erinnerte Informationsmenge im Schnitt um etwa 10% steigert.
Das bietet dir juralib.de:
Füge Mindmaps zu deinem Lernplan hinzu und werde automatisch nach einem Tag, einer Woche und einem Monat an's Wiederholen erinnert.
Erstelle private Mindmaps und teile sie mit deinen Freunden. Bei juralib.de gibt es den Mindmap - Editor kostenlos und einfach zu bedienen direkt im Browser. Durch tägliche Backups sind deine Daten bei uns absolut sicher.
Für besonders hartnäckige Probleme kannst du auf der Seite eigene Quizzkarten erstellen und dich so selber beim wiederholten Durchgehen kontrollieren.
Versäumnisverfahren ..
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Versäumnisverfahren § 330 ff.
Einspruch§ 338 ff.
Prüfung
Zulässigkeit
- Statthaftigkeit
- Statthaft gegenechtes VU
- Oder Vollstreckungsbescheid (Gleichstellung gem. § 700 I)
- Vgläubigerrechts unten
- + falsche unechte VU nach Meistbegünstigtentheorie
- (P) bei VU im schriftl. Verfahren:Einspruch vor letzer Zustellung
- Die Frist hat noch gar nicht angefangen zu laufen daher dort kein (P),aber VU existiert noch gar nicht, daher eigentlich Statthaftigkeit ().Vor Eintritt der Beschwer gibt es grunds. keinen Rechtbehelf!
- H.M.: wenn zumindest schon eineZustellung: Statthaftigkeit (+)
- Arg.: Gericht gebunden
- Arg.: Rechtsschein muss beseitigt werden können
- Statthaft gegenechtes VU
- Frist
- Notfrist 2 Wochen, § 339
- (P) bei VU im schriftl. Verfahren:Einspruch nach letzter Zustellung
- Im schriftl. Verfahren ersetzt Zustellung § 310 III ZPOdie Verkündung wenn erst einer Partei zugestellt wurde,verzögert sich der Beginn der 2 Wochen Frist bis Zustellung
- Bestimmung daher nach §§ 187 I, 188 II BGB iVm § 222 ZPO
- Form
- §340
- Einreichen einer Einspruchsschrift
- Statthaftigkeit
Keine Begründetheitsprüfung !!
- Für Einspruch ist es egal,ob VU rechtmäßig war
Folgen
ZulässigerEinspruch
- Keine Rechtskraftdes VU 705 S.2
- Bzw. Aufhebung desVollstreckungsbescheids
- Zurückversetzung, § 342
- Hier meistens: Inzidentprügung!
- Wenn beides (+): Aufrechterhaltung des VU , § 343
- Arg.: das muss auch so sein, denn sonst gäbe es 2 vollsteckbare Urteile
- Keine Rechtskraftdes VU 705 S.2
UnzlässigerEinspruch
- Verwerfung, § 341 I S.2
Prüfung VU§ 331
Antrag
Säumnis
Termin zur mündlichen Verhandlung
- Jeder, nicht nur erster
- Nicht: Beweistermin (§ 279 II)
Form und fristgerechte Ladung
- § 335 I Nr.2, Nr.3
Nichterscheinen
- Oder Nichtverhandeln (§ 333) oder fehlendeVerhandlungsfähigkeit bei Anwaltspflicht (§ 78)
- + 331 III schriftlich nicht binnen 2 Wochen Verteidigungswillen angezeigt
- Vertretungsfiktion: bei notwendiger Streitgenossenschaft, § 62 I ZPO
Zulässigkeitder Klage
Schlüssigkeitd. Klage
= quasi Begründetheit
Geständnisfiktion bzgl. Tatsachen (§ 331 I S.1)
Klausurkniff: Klage ist eigentlich unschlüssig, weil Einrede des Beklagten (+) :RT: aber weil nicht erschienen, ist diese auch nicht erhoben
Entscheidungsmöglichkeiten
A) zurückweisender Beschluss (§ 335 I)
B) Vertagung (§ 335 II)
Wegen Antrag (§227)
Von Amtswegen (§337)
C) Abweisung durch Endurteil, unechtes VU(Prozess oder Sachurteil)
Wg. fehlender Zusässigkeit oder Schlüssigkeit
Ergeht gegen den Kläger
Auch 'unechtes Versäumnisurteil (VU)' genannt
Hier ist als Einspruch nicht statthaft
- Sondern Berufung / Rivision
D) Versäumnisurteil
Nur, wenn gegen den Säumigen, wegen der Säumnis
Einspruch ist statthaft
(P) widersprüchlicheEntscheidung d. Gerichts
- Z.B.: Klage des säumigen Kl. wird wegen Unzulässigkeit als VU abgewiesen
- Meistbegünstigtentheorie
- Auch wenn eigentlich Endurteil hätte ergehen müssen (Bsp.) ist Einspruch statthaft
- Arg.: aus der Widerspüchlichkeit sollen keine Nachteile erwachsen
Kostentragung desSäumigen (§ 344)
- Säumiger gewinnt (Endurteil) Ausgangsklage, §344 (+)
- Säumiger verliert: Er trägt die Kosten gem. §91 eh
Vorläufig vollstreckbar(§ 708 Nr.2)
Zweites VU§ 345, Kettensäumnis
Zulässiger Einspruchgegen erstes VU
Siehe oben
Antrag
Säumnis
(P) RMK d. ersten VUumstr. ob erforderlich
= lagen Säumnis und Antrag bei erstem VU vor ?
H.M.: fehlendeSäumnis egal
- Arg.: Rückversetzungswirkung des § 342dann gab es aber noch gar kein rw. VU
(P) Schlüssigkeit d. Kl.umstr. ob erforderlich
= lagen Zulässigkeit und Schlüssigkeit der Klage vor?
H.M.: RWK derKlage egal
- Arg.: Vergleich zum Vollstreckungsbescheid (§ 700 VI):wo Prüfung angeordnet: eine entspr. Vorschrift fehlt
E.A.: erneute Prüfung d. Zulässigkeitund Schlüssigkeit der Klage
- Arg.. Richter soll nicht sehenden Auges falsche Entscheidungen erlassen
- Arg.: Rückversetzungswirkung des § 342
Tags:
Voraussetzungen, Prüfung, Rechtsfolgen, Anspruch, Schema, Jura, Studium, Mindmap, Übersicht, Aufbau
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