Was ist juralib.de?
juralib.de ist eine Seite nach dem "hivemind" - Prinzip, das durch Wikipedia bekannt ist. Jeder, der sich kostenlos registiert, kann bestehende Mindmaps für alle User sichtbar ändern und neue Mindmaps einfügen. Ziel ist es, den gesamten deutschen Jura-Examensstoff online und in hoher Qualität darzustellen.
Warum mit Mindmaps lernen?
Viele Jurastudenten lernen mit Karteikarten, oder Mitschriften aus der Vorlesung. Nimm dir mal einen halben Tag Zeit und informiere dich in der Bibliothek oder dem Buchladen deines Vertrauens über Lerntechnik. Wir lernen immerhin 4-5 Jahre lang eine anfangs kaum übersehbare Menge an Wissen auswendig. Also sollte diese Zeit effektiv eingesetzt werden. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass im Vergleich zu traditionellen Lerntechniken (s.o.) der Einsatz von Mindmaps die erinnerte Informationsmenge im Schnitt um etwa 10% steigert.
Das bietet dir juralib.de:
Füge Mindmaps zu deinem Lernplan hinzu und werde automatisch nach einem Tag, einer Woche und einem Monat an's Wiederholen erinnert.
Erstelle private Mindmaps und teile sie mit deinen Freunden. Bei juralib.de gibt es den Mindmap - Editor kostenlos und einfach zu bedienen direkt im Browser. Durch tägliche Backups sind deine Daten bei uns absolut sicher.
Für besonders hartnäckige Probleme kannst du auf der Seite eigene Quizzkarten erstellen und dich so selber beim wiederholten Durchgehen kontrollieren.
ETBI - Erlaubnistatbesta ..
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(P) ETBI Erlaubnistatbestandsirrtum
Streitstand zur Rechtsfolge
E. A.: Behandlung als ETBIeingeschränkte Schuldtheorie
§ 16 analog, Vorsatz entfällt
Danach deshalb immer noch an Fahrlässigkeitsdelikt denken!
Unteransatz: Lehre der negativenTatbestandsmerkmale
- Anwendung von § 16 direkt
Unteransatz: Lehre vom Ausschluss des Vorsatzunrechts
- Anwendung von § 16 analog
Unteransatz: rechtsfolgenverweisende eingeschränkte Schuldtheorie
- Gleichstellung mit § 16 auf Schuldebene
- Vorsätzliche, rechtswidrige Haupttat: daher bei Teilnahme relevant
- Z.B.: A und B gehen durch Park, B ist schreckhaft, C kommt entgegen,greift in Mantel, A sieht, dass es Stadtplan ist, gibt aber B Stock, damit erden C angreift. C hat ETBI, Teilnahme des A möglich?
= Unrechtsbewußtsein zwar Frage der Schuld/von § 17, aber Irrtum überrechtfertigende Umstände nicht alleinige Frage des Unrechtsbewußtseins
Unteransatz: Lediglich Vorsatzschuld entfälltrechtsfolgenverweisende eingeschränkte Schuldtheorie
- Gleichstellung mit § 16 auf Schuldebene
- Vorsätzliche, rechtswidrige Haupttat: daher bei Teilnahme relevant
- Klausur: Prüfung vor § 17 in der Schuld
- Gleichstellung mit § 16 auf Schuldebene
- Arg.: Teilnehmerstrafbarkeit möglich
- Con.: Inkonsequent, da subj. RFElemente nicht Teil der Schuld
- Klausur: Prüfung vor § 17 in der Schuld
Unteransatz: Rechtfertiungsvorsatz schließt handlungsunrecht ausLehre vom Ausschluss des Vorsatzunrechts
- Anwendung von § 16 analog
- Klausur: Prüfung am Ende der RW nach RFG
Unteransatz: GesamtunrechtsTB:RT:VorsatzausschlussLehre der negativenTatbestandsmerkmale
- Anwendung von § 16 direkt
- Klausur: Prüfung im Rechtswidrigkeitsvorsatz
A. A.: Behandlung als Verbotsirrtumstrenge Schuldtheorie
Anwendung des § 17
Con.: Irrtum nach § 17 ist immer vermeidbar, Rechtsfolge dann zu streng
Con.: ETBI ist ein Irrtum über Tatbestand, wie § 16
Anwendung von § 17 direkt, aber angepasst
Arg.: Irrtum betrifft Unrechtsbewußtsein/RW
Arg.: Appell hat Täter erreicht
Con.: Täter ist Schussel (an sich rechtstreu), kein Schurke
Con.: RF zu streng, da Irrtum nach § 17 oft vermeidbar
Con.: ETBI ist ein Irrtum über Tatbestand, wie § 16
Klausur: Prüfung von § 17
Ehemals: Unrecht teil des VorsatzesVorsatztheorie (unvertretbar)
Anwendung von § 16 direkt
Grundlagen
Irrtum über RW des Handelns
= Täter stellt sich bei TBVerwirklichung vor,es lägen alle tatsächl. Voraussetzungen einesanerkannten Rechtfertigungsgrundes vor
Abgrenzung vom Doppelirrtum
Bewältigung in der Klausur
Vorprüfung: Liegt wirklich ETBI vor?
Problemverortung je nach eigener Meinung
Normfall: Nur Entscheidung zw. strenger Schuldtheorieundallen anderen Theorien nötig:Im Ergebnis § 17/ §16 ?
Ausnahmefall: Wegen abhängiger Teilnehmerstrafbarkeit umfassende Entscheidung angezeigt
Ggf.: Fahrlässigkeitsstrafbarkeit prüfen
Tags:
Voraussetzungen, Prüfung, Rechtsfolgen, Anspruch, Schema, Jura, Studium, Mindmap, Übersicht, Aufbau
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