Was ist juralib.de?
juralib.de ist eine Seite nach dem "hivemind" - Prinzip, das durch Wikipedia bekannt ist. Jeder, der sich kostenlos registiert, kann bestehende Mindmaps für alle User sichtbar ändern und neue Mindmaps einfügen. Ziel ist es, den gesamten deutschen Jura-Examensstoff online und in hoher Qualität darzustellen.
Warum mit Mindmaps lernen?
Viele Jurastudenten lernen mit Karteikarten, oder Mitschriften aus der Vorlesung. Nimm dir mal einen halben Tag Zeit und informiere dich in der Bibliothek oder dem Buchladen deines Vertrauens über Lerntechnik. Wir lernen immerhin 4-5 Jahre lang eine anfangs kaum übersehbare Menge an Wissen auswendig. Also sollte diese Zeit effektiv eingesetzt werden. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass im Vergleich zu traditionellen Lerntechniken (s.o.) der Einsatz von Mindmaps die erinnerte Informationsmenge im Schnitt um etwa 10% steigert.
Das bietet dir juralib.de:
Füge Mindmaps zu deinem Lernplan hinzu und werde automatisch nach einem Tag, einer Woche und einem Monat an's Wiederholen erinnert.
Erstelle private Mindmaps und teile sie mit deinen Freunden. Bei juralib.de gibt es den Mindmap - Editor kostenlos und einfach zu bedienen direkt im Browser. Durch tägliche Backups sind deine Daten bei uns absolut sicher.
Für besonders hartnäckige Probleme kannst du auf der Seite eigene Quizzkarten erstellen und dich so selber beim wiederholten Durchgehen kontrollieren.
Abgrenzungen Vertragssc ..
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Abgrenzungen Vertragsschluss
Normal
ANG ANN obj .....x x subj... x x
(F.D.) falsademonstratio
.......ANG | ANN obj........ .y z subj...... x x
Unbewusstes Abweichen
Das tatsächlich Gewollte gilt:§§ 133, 157
(P) Anwendbarkeit der §§ 133,157 bei formbedürftigenVerträgen (§§ 311b, 766)
(P) Andeutung in derUrkunde notwendig ?
- BGH vertritt bei formbed. RG grunds. die umstrittene Andeutungstheorie
- Bei der F.D. aber gerade nicht
- Auch Umstände außerhalb der Urkunde können zu Auslegung herangezogen werden
- A.A.: Differenzierungnach Schutzzweck
- Eher Schutz vor allg. Gefahren des RG (wie § 311b):
- Keine Andeutung notwendig
- Eher Schutz vor konkreten Gefahren des RG
- Andeutung notwendig
- Eher Schutz vor allg. Gefahren des RG (wie § 311b):
Speziell bei § 312b
- (P) Bestimmtheit
- Kein Verstoß, wenn eindeutig erkennbar
- Z.B.: Bepflanzung
- Für KV ist katasternäßige Erfassung nicht nötig (BGH)
- Sondern nur für Eintragung
- Kein Verstoß, wenn eindeutig erkennbar
- Kein § 313
- Zwar erkennbar, dass V nur verkaufen will, was auch sein Eigentum ist (hyp. Element)
- Aber keine Unzumutbarkeit (normatives Element)
- (P) Bestimmtheit
Irrtum (§ 119)
...... ANG | ANN obj........x x subj...... y x
Scheingeschäft(§ 117)
Bewussstes Abweichen
Z.B. Unterverbriefung = Schwarzkauf
- Unter(preis)verbriefung
Vertragsbindsungswille bzgl. Scheingeschäft (+)
Sonstbundesratäuchte man § 117 gar nicht
Nicht anwendbar, wenn die Parteien zur Erreichungihres Zieles ein wirksames RGbundesratauchen
Greift nur, wenn Parteien Ziel durch bloßen Schein eines wirksamen RG erreichen
Folge(P) Gesamtnichtigkeit, § 139
Dissimuliertes Geschäft
Abgrenzung zum geheimen Vorbehalt § 116 BGB
Treuhand, Strohmann und Umgehungsgechäft
Total Dissens (T.D.)
Dissens über 3 essentialia (Vertragspartner, Gegenstand, Preis
Dissens gem. §§ 144, 145 BGB
Tags:
Voraussetzungen, Prüfung, Rechtsfolgen, Anspruch, Schema, Jura, Studium, Mindmap, Übersicht, Aufbau
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