Was ist juralib.de?
juralib.de ist eine Seite nach dem "hivemind" - Prinzip, das durch Wikipedia bekannt ist. Jeder, der sich kostenlos registiert, kann bestehende Mindmaps für alle User sichtbar ändern und neue Mindmaps einfügen. Ziel ist es, den gesamten deutschen Jura-Examensstoff online und in hoher Qualität darzustellen.
Warum mit Mindmaps lernen?
Viele Jurastudenten lernen mit Karteikarten, oder Mitschriften aus der Vorlesung. Nimm dir mal einen halben Tag Zeit und informiere dich in der Bibliothek oder dem Buchladen deines Vertrauens über Lerntechnik. Wir lernen immerhin 4-5 Jahre lang eine anfangs kaum übersehbare Menge an Wissen auswendig. Also sollte diese Zeit effektiv eingesetzt werden. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass im Vergleich zu traditionellen Lerntechniken (s.o.) der Einsatz von Mindmaps die erinnerte Informationsmenge im Schnitt um etwa 10% steigert.
Das bietet dir juralib.de:
Füge Mindmaps zu deinem Lernplan hinzu und werde automatisch nach einem Tag, einer Woche und einem Monat an's Wiederholen erinnert.
Erstelle private Mindmaps und teile sie mit deinen Freunden. Bei juralib.de gibt es den Mindmap - Editor kostenlos und einfach zu bedienen direkt im Browser. Durch tägliche Backups sind deine Daten bei uns absolut sicher.
Für besonders hartnäckige Probleme kannst du auf der Seite eigene Quizzkarten erstellen und dich so selber beim wiederholten Durchgehen kontrollieren.
Prokura, § 48 ff.
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Prokura, § 48 ff.
Abgrenzung
Erteilung
Prüfung § 48
Persönlich
- §§ 1, 2, 6 HGB, § 13 III GmbHG
- Durch Inhaber eines Handelsgeschäfts
- Keine Unterprokura
Ausdrücklich
- Keine Anscheinsprokura
- Keine konkludente Erteilung, Auslegung
Wenn () evtl. Umdeutung (§ 140) zuHandlungsvollmacht, § 54 (als Minus)
Z.B.: Minderjähriger hat Prokura ohne erneuteZustimmung erteilt (§ 1822 Nr.11) :RT: § 54 HGB
Auch ggü. beschr. Geschäftsfähigen, § 165
Umfang, § 49
Keine
Grundstücke verkaufen,belasten (§ 49 II)
- Erwerben ist ok
- (P) Erwerb mit gleichzeitiger Belastungist noch erlaubt, weil wirtsch. einheitlich
Prinzipalgeschäfte (§ 49 I)
:RT: dann § 177
§ 50 I bzgl. Restnach außen unbeschränkbar
Sachliche Bindungimmer unwirksam
- Vgl. § 37 GmbHG
(P) persönliche Bindung = Wirksamk. v. Mitw.vereinb.
- Mitwirkung v.anderem Prokurist
- Gesamtprokura (zul. gem. § 48 II)
- Mitwirkung v.organsch. Vertreter
- Gegenseitige (gemischte) GesamtprokuraProkurist daruf nur mit phG und der nur mit Prokurist
- Arg.: Zulässigkeit ergibt sich aus § 125 III
- Dagegen könnte sprechen, dass § 48 II abschließen wäre
- Folge(P) gelten dannnoch die §§ 49 I, II
- E.A.: nein
- Arg.: jetzt handelt ja Organ mit
- H.M.: ja
- Arg.: es handelt sich nach wie vor um rechtsgesch. vertretungsmacht
- E.A.: nein
- Gegenseitige (gemischte) GesamtprokuraProkurist daruf nur mit phG und der nur mit Prokurist
- Mitwirkung v. Inhaberd. Handelsgeschäfts
- Arg.: Umgehung von § 50 II
- Mitwirkung v. Personohne Vertretungsmacht
- Z.B.: Prokurist soll nur mit Zustimmung des Kommanditisten handeln können
- Arg.: auch keine konkl. Vertretungsmacht, weil Prokura nur ausdrücklich
- Arg.: Umgehung von § 50 II
- Mitwirkung v. Handlungsbevollmächtigem (§ 54)
- Arg.: Umgehung von § 50 II
- Mitwirkung v.anderem Prokurist
(P) Durchwirkung des InnenVH
Erlöschen
Widerruf (§ 52)
Beendigung des Grundverhältnisses (§ 168 I BGB)
Tod des Prokuristen
Betriebseinstellung
Tags:
Voraussetzungen, Prüfung, Rechtsfolgen, Anspruch, Schema, Jura, Studium, Mindmap, Übersicht, Aufbau
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