Was ist juralib.de?

juralib.de ist eine Seite nach dem "hivemind" - Prinzip, das durch Wikipedia bekannt ist. Jeder, der sich kostenlos registiert, kann bestehende Mindmaps für alle User sichtbar ändern und neue Mindmaps einfügen. Ziel ist es, den gesamten deutschen Jura-Examensstoff online und in hoher Qualität darzustellen.


Warum mit Mindmaps lernen?

Viele Jurastudenten lernen mit Karteikarten, oder Mitschriften aus der Vorlesung. Nimm dir mal einen halben Tag Zeit und informiere dich in der Bibliothek oder dem Buchladen deines Vertrauens über Lerntechnik. Wir lernen immerhin 4-5 Jahre lang eine anfangs kaum übersehbare Menge an Wissen auswendig. Also sollte diese Zeit effektiv eingesetzt werden. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass im Vergleich zu traditionellen Lerntechniken (s.o.) der Einsatz von Mindmaps die erinnerte Informationsmenge im Schnitt um etwa 10% steigert.


Das bietet dir juralib.de:

Füge Mindmaps zu deinem Lernplan hinzu und werde automatisch nach einem Tag, einer Woche und einem Monat an's Wiederholen erinnert.

Erstelle private Mindmaps und teile sie mit deinen Freunden. Bei juralib.de gibt es den Mindmap - Editor kostenlos und einfach zu bedienen direkt im Browser. Durch tägliche Backups sind deine Daten bei uns absolut sicher.

Für besonders hartnäckige Probleme kannst du auf der Seite eigene Quizzkarten erstellen und dich so selber beim wiederholten Durchgehen kontrollieren.

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unechtes Unterlassungsdel ..

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Unechtes Unterlassungsdelikt, § 13 I

  • Grundlagen

  • Garantenstellung

    • Aus VSP

      • Ingerenz (vorangegangenesgefärdendes Tun)

        • Indiz: Pflichtwidrigkeitbzw. Rechtswidrigkeit
          • Ausnahme: agressiver Notstand, Ingerenz (+)
          • Ausnahme: Straßenverkehr
        • BGH: wesentliches Ändern der Situation,bei Obhutsübernahme, wenn andere, hilfsbereite Personen sich dadurch zurückhalten
          • Z.B.: A nimmt Obdachlosen O von der Straßeweg, und lässt ihn in seinem Auto erfrieren.Auf der Straße hätten Passanten O retten können.
    • AusRechtsnorm

  • Kausalität

    • HM: Lehre derQuasiKausalität

      • Unterlassen ist kausal, wenn die Handlung nicht hinzugedacht werden kann, ohne dass der konkrete Erfolg entfiele

      • Arg.: Feststellung einer Risikoerhöhung ist in der Praxis schwierig

      • Arg.: Risikoerhöhungslehre deutet Erfolgs in Gefährdungsdelikte um

      • Streit: konkretoder abstrakt

    • A.A.: Risikoverringerungslehre

  • Irrtümer

    • Unkenntnis von Umständen,die Garantenpflicht begründen

    • Irrige Annahme von Umständen, dieeine Garantenpflicht begründen

    • Trotz Kenntnis der Garantenpflicht irrt sich der Täternicht zur Erfolgsabwendung verpflichtet zu sein

    • Täter schließt aus Umständen, die objektiv keine GS begründen, auf das Bestehen einer solchen

  • Prüfung

    • Tatbestand

      • TB Erfolg durch Unterlassen

      • QuasiKausalität / hypothetische Kausalität

      • Garantenstellung

      • Objektive Zurechnung

      • Entsprechungsklausel

      • Vorsatz

    • Rechtswidrigkeit

      • Insb. rechtfertigende Pflichtenkollision

    • Schuld

      • Insb. Zumutbarkeit normgemäßem Verhaltens

  • (P) im BT


Tags:

Voraussetzungen, Prüfung, Rechtsfolgen, Anspruch, Schema, Jura, Studium, Mindmap, Übersicht, Aufbau
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