Was ist juralib.de?

juralib.de ist eine Seite nach dem "hivemind" - Prinzip, das durch Wikipedia bekannt ist. Jeder, der sich kostenlos registiert, kann bestehende Mindmaps für alle User sichtbar ändern und neue Mindmaps einfügen. Ziel ist es, den gesamten deutschen Jura-Examensstoff online und in hoher Qualität darzustellen.


Warum mit Mindmaps lernen?

Viele Jurastudenten lernen mit Karteikarten, oder Mitschriften aus der Vorlesung. Nimm dir mal einen halben Tag Zeit und informiere dich in der Bibliothek oder dem Buchladen deines Vertrauens über Lerntechnik. Wir lernen immerhin 4-5 Jahre lang eine anfangs kaum übersehbare Menge an Wissen auswendig. Also sollte diese Zeit effektiv eingesetzt werden. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass im Vergleich zu traditionellen Lerntechniken (s.o.) der Einsatz von Mindmaps die erinnerte Informationsmenge im Schnitt um etwa 10% steigert.


Das bietet dir juralib.de:

Füge Mindmaps zu deinem Lernplan hinzu und werde automatisch nach einem Tag, einer Woche und einem Monat an's Wiederholen erinnert.

Erstelle private Mindmaps und teile sie mit deinen Freunden. Bei juralib.de gibt es den Mindmap - Editor kostenlos und einfach zu bedienen direkt im Browser. Durch tägliche Backups sind deine Daten bei uns absolut sicher.

Für besonders hartnäckige Probleme kannst du auf der Seite eigene Quizzkarten erstellen und dich so selber beim wiederholten Durchgehen kontrollieren.

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Zugang

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Zugang

  • Annahme,§ 147

    • § 151

    • Schweigen

    • Protestatio facto contraria= Widerspruch zwischenHandeln und Aussage

      • M.M.: Lehre vom faktischen Vertragsschluss

        • Vertrag entsteht nicht durch WE sonderndurch sozialadäquates Verhalten
        • HamburgerParkplatzfall
          • Parkplatzbenutzer ruft in denNebel: ich zahle nicht!
        • Nicht vertretbar, weil
          • Systemwidrig
          • Minderjährigenschutz würde unterlaufen
          • überflüssig (s.u.)
      • H.M. Lösungdas Handeln setzt sichduch, iRv §§ 133, 157

        • § 116
        • Bei Massengeschäften idR. (+)
    • WeitereProblemfälle

  • Probleme

    • Zugang heißt, die WE ist derart in Machtbereichdes Empfängers gelangt, das mit der Möglichkeitder Kenntnisnahme gerechnet werden kann

    • Zugangshindernisse

      • Schuldlos;fahrlässig

        • Umziehen ohneNachsendeauftrag
          • Zugang (), erst bei tats. Erreichen
          • Aber mit Rückwirkung
        • Ferien ohneLeerauftrag
          • Zugang (+)
        • Einschreiben
          • 1. weißer Benachrichtigungszettel
            • Absender, Inhalt nicht erkennbar
            • Rot / weiss
              • Zugang ()
          • 2. Nichtabholen
            • Zugang ()
          • 3. Rücksendungan Absender
            • ZweiterVersuch
              • Fingierter Zugang (+)
                • § 242
              • Zeitliche Rückwirkung
              • Wenn unverzüglich
          • Abgrenzung:Postzustellungsurkunde
            • Blau
            • Geht sofort zu
      • Vorsatz

        • Arglistige Zugangsvereitelung
          • Z.B.:bundesratiefkasten abschrauben
          • Z.B.: Einschreiben mit Kündigung ungeöffnet wegschmeißen
        • Behandlung
          • Heute: Wahlrecht des Absenders, ob er Erklärung gelten lassen will.
          • Früher (RG); Zugangsfiktion
            • § 179 S.3 ZPO
    • Nicht voll Geschäftsfähige

      • § 131 II: BeschränktGeschäftsfähige

        • Verträge: WE gehen nach S.2 zu, weil reineKenntniserlangung rechtlich vorteilhaft ist
        • Einseitige WE: gehen nach S.1 nicht zu,weil Kenntniserlangung nachteilig
      • § 131 I: Geschäftsunfähige

        • Passivvertretung durch Eltern§ 1629 I S.2 2. HS (ein Elternteil)
          • Aktivvertretung nur Gesamtvertretung§ 1629 I S.2 1. HS
    • Nichtverkörperte WE(Telefon/ konkludent)

      • E.A.: strenge Vernehmungstheorie: tatsächlich gehört

      • E.A.: tatsächlich gesagt

      • H.M.: eingeschränkteVernehmungstheorie

        • Es gilt das, was erklärt wurde, wenn Erklärender glauben darf, dass er richtig verstanden wurde
        • U kündigt seinem ausländischen Arbeitnehmer A. A nickt, obwohl er U nicht richtig verstanden hat :RT: Zugang (), weil erkennbar
        • Arg.: gerechte Verteilung des Risikos von Missverständnissen
  • Angebot§ 145


Tags:

Voraussetzungen, Prüfung, Rechtsfolgen, Anspruch, Schema, Jura, Studium, Mindmap, Übersicht, Aufbau
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