Kaufmännisches Bestätigungsschreiben, § 346 HGB Schema
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  • Kaufmännisches Bestätigungsschreiben, § 346 HGB

    • Grundlagen

    • Schema § 346 HGB :

      Prüfung

      1. Persönlicher

        Anwendungsbereich

        • Empfänger muss nicht zwingend Kaufmann sein, nur in größerem Umfang am Geschäftsleben teilnehmen

        • Absender weniger streng, weil günstig, aber muss geschäftserfahren sein

      2. Sachlicher

        Anwendungsbereich

        1. Vorausgegangene mündl. Verhandlungen, deren Ergebnis (subj. Abschluss) der KBS zusammenfasst

        2. eindeutig abgefasst, unmittelbar abgesandt

        3. Zugang der Erklärung

        4. kein unverzüglicher Widerspruch (=Schweigen)

      3. Schutzwürdigkeit

        des Absenders

    • Folge

Kaufmännisches Bestätigungsschreiben, § 346 HGB Schema

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