Was ist juralib.de?
juralib.de ist eine Seite nach dem "hivemind" - Prinzip, das durch Wikipedia bekannt ist. Jeder, der sich kostenlos registiert, kann bestehende Mindmaps für alle User sichtbar ändern und neue Mindmaps einfügen. Ziel ist es, den gesamten deutschen Jura-Examensstoff online und in hoher Qualität darzustellen.
Warum mit Mindmaps lernen?
Viele Jurastudenten lernen mit Karteikarten, oder Mitschriften aus der Vorlesung. Nimm dir mal einen halben Tag Zeit und informiere dich in der Bibliothek oder dem Buchladen deines Vertrauens über Lerntechnik. Wir lernen immerhin 4-5 Jahre lang eine anfangs kaum übersehbare Menge an Wissen auswendig. Also sollte diese Zeit effektiv eingesetzt werden. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass im Vergleich zu traditionellen Lerntechniken (s.o.) der Einsatz von Mindmaps die erinnerte Informationsmenge im Schnitt um etwa 10% steigert.
Das bietet dir juralib.de:
Füge Mindmaps zu deinem Lernplan hinzu und werde automatisch nach einem Tag, einer Woche und einem Monat an's Wiederholen erinnert.
Erstelle private Mindmaps und teile sie mit deinen Freunden. Bei juralib.de gibt es den Mindmap - Editor kostenlos und einfach zu bedienen direkt im Browser. Durch tägliche Backups sind deine Daten bei uns absolut sicher.
Für besonders hartnäckige Probleme kannst du auf der Seite eigene Quizzkarten erstellen und dich so selber beim wiederholten Durchgehen kontrollieren.
culpa in contrahendo &sec ..
Klick um in voller Größe anzuzeigen
Culpa in contrahendo (CIC)§§ 311 II, 280 I
Grundlagen
311 II, 241 II
Anwendbarkeitneben §§ 119, 123
Anspruch des Irrenden / Anfechtungserklärers auf Vertragsaufhebung
(P) nur dann wirklich relevant, wenn Anfechtungsrecht nicht besteht, oder Frist dazu verstrichen
Lit.: Ausschluss der CIC
- Zu leichter Verschuldensmaßstab (§ 276 II) :RT: Unterlaufung des Vorsatzerfordernisses in § 123
- Fristen bei CIC viel länger (3 Jahre Verjährung) :RT: Unterlaufung der einjährigen Anfechtungsfrist (§ 124)
BGH: parallele Anwendungbei SE Anspruch auf Aufhebung
- Wegen unteschiedlicher Schutzrichtung freie Willensbildung vs. Vermögen
- Con.: BGH interpretiert beim § 311 II den Schaden sehr weit, auch (+) wenn obj. Gegenwert
- Con.: auch § 311 II schützt Willensfreiheit, denn in § 241 II nicht nur Vermögen genannt
Anwendbarkeit nebenden Mängelrechten
Prüfung
Anwendbarkeit
VorvertraglichesSchuldverhältnis
Nr.1 ) Aufnahme von Vertragsverhandlungen
Nr.2 ) bloße Anbahnung
Nr.3 ) ähnliche geschäftliche Kontakte
Pflichtverletzung Dritter (Abs.3)
Pflichtverletzung§ 241 II
(P) Dissens
Aufklärungspflichtbei Unterlassen
- Grunds. () weil es Sache der Parteien ist, sich selbst zu informieren
- Aber (+) bei überlegenem Fachwissen
Auch im nichtigen Vertrag?
- Z.B.: Abbruch derHeilung, 311b S.2
- Z.B.: kein unzulässiger Druck Verträge abzuschließen bevor Notar (§ 311b)
- CIC darf § 125 nicht unterlaufen
- E.A.: Plichtverletzung (+)
- § 311 II Nr. 3, ähnliche gesch. Kontakte
- Arg.: auch im nichtigen Vertrag darf man sich nicht daneben benehmen
- Aber Sonderfälle möglich
- H.M.: Pflichtverletzung ()
- Culpa IN, also bei Vertragsschluss
- Arg.: Diese Konstellation wird in § 812 ff. geregelt
- Vgl. (P) GOA im nichtigen Vertrag
- Z.B.: Abbruch derHeilung, 311b S.2
Abbruch vonVerhandlungen
- Grunds: nein, Privatautonomie
- Aber Ausnahme wenn: besonderes (1) Vertrauen(Aussage 'es wird schon alles gut gehen'),(2) grundl. Ausstieg, (3) Vermögensdispositionen
Verschulden, § 276
Kausaler Schaden
Richtet sich nach § 249 ff.: Geschädigter ist sozu stellen, wie er ohne Pflichtverl. stünde
IdR heißt das: Stellung wie wenn Verhandlung gar nicht aufgenommen = negatives Interesse
Aber auch denkbar: durch Pflichtverletzung kommt Vertrag nicht zustande = positives Interesse
Eigenhaftung Dritter(insb. Vertreter), § 311 III
Sehr erheblichesEigeninteresse
Dritter muss wirtsch. eigentlicher Interssenträger sein
Reines Provisionsinteresse reicht nicht
Oder Sachwaltervgl. § 311 III 2
Besondere Sachkunde
- Die beiden Seiten zugute kommt
Z.B. auch: AgenturVertrag
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer (due diligence)
Abgrenzung VSD
AnsprücheDritter
Nach h.M. nichtin § 311 III erfasst
Lösung über VSD
Tags:
Voraussetzungen, Prüfung, Rechtsfolgen, Anspruch, Schema, Jura, Studium, Mindmap, Übersicht, Aufbau
![]() |
![]() |
||||
|
|||||
![]() |
![]() |














