Was ist juralib.de?
juralib.de ist eine Seite nach dem "hivemind" - Prinzip, das durch Wikipedia bekannt ist. Jeder, der sich kostenlos registiert, kann bestehende Mindmaps für alle User sichtbar ändern und neue Mindmaps einfügen. Ziel ist es, den gesamten deutschen Jura-Examensstoff online und in hoher Qualität darzustellen.
Warum mit Mindmaps lernen?
Viele Jurastudenten lernen mit Karteikarten, oder Mitschriften aus der Vorlesung. Nimm dir mal einen halben Tag Zeit und informiere dich in der Bibliothek oder dem Buchladen deines Vertrauens über Lerntechnik. Wir lernen immerhin 4-5 Jahre lang eine anfangs kaum übersehbare Menge an Wissen auswendig. Also sollte diese Zeit effektiv eingesetzt werden. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass im Vergleich zu traditionellen Lerntechniken (s.o.) der Einsatz von Mindmaps die erinnerte Informationsmenge im Schnitt um etwa 10% steigert.
Das bietet dir juralib.de:
Füge Mindmaps zu deinem Lernplan hinzu und werde automatisch nach einem Tag, einer Woche und einem Monat an's Wiederholen erinnert.
Erstelle private Mindmaps und teile sie mit deinen Freunden. Bei juralib.de gibt es den Mindmap - Editor kostenlos und einfach zu bedienen direkt im Browser. Durch tägliche Backups sind deine Daten bei uns absolut sicher.
Für besonders hartnäckige Probleme kannst du auf der Seite eigene Quizzkarten erstellen und dich so selber beim wiederholten Durchgehen kontrollieren.
Ehegattengesellschaft
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Ehegattengesellschaft
Grundlagen
Abgrenzung
Gefälligkeitsverhältnis
- Dauer, Bezahlung
Arbeitsverhältnis, § 611
- Keine Gleichberechtigung
Eheliche Beistandspflicht, §§ 1353, 1360
- Im Notstand, max 2 Wochen
AGL: § 738 I S.2
Scheidung = konkludente Kündigung, § 723
§ 733 II S.3 (kein Ersatz von Dienstleistungen) ist kunkl. abbedungen
(P) Anwendbarkeitauch bei neLG
Prüfung§ 705
(P) Anwendbarkeit nebenZugewinngemeinschaft
BGH alt: nein
- Arg.: §§ 1372 ff. abschließend
BGH neu: ja
- Arg.: Sperre hat keine gesetzl. Grundlage
Gemeinsamer Zweck
Geht über normalen Inhaltder Ehe hinaus 'Tisch und Bett'
- Also nicht bloßer Zweck= Verwirklichung der Ehe
Erhebliche wirtschafliche Bedeutung
Auftreten am Markt
Innengesellschaft
Daher § 705 BGB analog
Tags:
Voraussetzungen, Prüfung, Rechtsfolgen, Anspruch, Schema, Jura, Studium, Mindmap, Übersicht, Aufbau
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