Was ist juralib.de?
juralib.de ist eine Seite nach dem "hivemind" - Prinzip, das durch Wikipedia bekannt ist. Jeder, der sich kostenlos registiert, kann bestehende Mindmaps für alle User sichtbar ändern und neue Mindmaps einfügen. Ziel ist es, den gesamten deutschen Jura-Examensstoff online und in hoher Qualität darzustellen.
Warum mit Mindmaps lernen?
Viele Jurastudenten lernen mit Karteikarten, oder Mitschriften aus der Vorlesung. Nimm dir mal einen halben Tag Zeit und informiere dich in der Bibliothek oder dem Buchladen deines Vertrauens über Lerntechnik. Wir lernen immerhin 4-5 Jahre lang eine anfangs kaum übersehbare Menge an Wissen auswendig. Also sollte diese Zeit effektiv eingesetzt werden. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass im Vergleich zu traditionellen Lerntechniken (s.o.) der Einsatz von Mindmaps die erinnerte Informationsmenge im Schnitt um etwa 10% steigert.
Das bietet dir juralib.de:
Füge Mindmaps zu deinem Lernplan hinzu und werde automatisch nach einem Tag, einer Woche und einem Monat an's Wiederholen erinnert.
Erstelle private Mindmaps und teile sie mit deinen Freunden. Bei juralib.de gibt es den Mindmap - Editor kostenlos und einfach zu bedienen direkt im Browser. Durch tägliche Backups sind deine Daten bei uns absolut sicher.
Für besonders hartnäckige Probleme kannst du auf der Seite eigene Quizzkarten erstellen und dich so selber beim wiederholten Durchgehen kontrollieren.
Handlungsvollmacht, Laden ..
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Handlungsvollmacht, Ladenangestellter§§ 54, 56
§ 54, HBV Handlungsvollmacht
Unteschiedezur Prokura
Nicht notw. persönlich
Nicht notw. ausdrücklich
übertragbar, § 58
Kein § 15
Nur typischeGeschäfte
- Z.B.: Prokurist der Deutschen Bank kann den ganzen Tag Hundefutter einkaufen,der Handlungsbevollmächtigte kann nur kreditbezogene Geschäfte tätigen
Vrss.
Erteilung von Vollmacht
- Keine Prokura
- Arten
- GeneralHV: Betrieb von Handelsgewerbe
- ArtHV: Bestimmte Art von Geschäften
- SpezialHV: einzelne Geschäfte
- Evtl. AVM / DVM
- Je nach dogm. Einordnung: Fiktion d. § 56
Kein Ausschluss (II)
- Darlehen
- Grundstücke
Gutgläubigkeit (III)
Folge: Vertretungsmacht (+)Stellvertretung, § 164 idR (+)
Für allebundesratanchentypischen Geschäfte
Offenkundigkeit kann wegen 'unternehmensbezogenem Geschäft' dahinstehen
Zeichnung als HBV gem. § 57 nicht erforderlich
- Arg.: bloße Ordnungsvorschrift
Ladenangestellter, § 56
DogmatischeEinordnung
E.A.: eigener Rechtsscheinstatbestand
- Nachrangig zu § 54 prüfen, wenn Vollmacht ()
- Dann analoge Anwendung v. § 54 III
A.A.: gesetzliche Fiktion iRd § 54
- Ersetzt die tats. nicht erteilte Vollmacht (AVM)
- Dann § 54 III direkt anwendbar
Also rein dogm. Streit, gleiches Ergebnis
Vrss.
Laden
Wissen und Wollen
Verkauf oderEmpfangsannahme
- Also gerade kein Kauf
- (P) analoge Anwendung auf Ankauf?
- Arg.: beim Verkauf kann der Vertretene steuern, weil Preise schon feststehen, beim Einkauf nicht
- Also gerade kein Kauf
Gewöhnlich
- =bundesratanchenüblich
Gutgläubigkeit
- (§ 54 III analog)
Ges. geregelterFall der AVM
Folge: fehlende Vertretungsmacht wird fingiert
Folge(P) ist die Sache abhandengekommen, § 935 ?
- Ausnahme von § 855 obwohl Besitzdiener keinenBesitz hat, kommt es auf seinen Willen an, § 935 ()
- Auch § 1007 II ist daher ()
- Arg.: § 56 HGB ist lex specialis zu § 855 BGB
Tags:
Voraussetzungen, Prüfung, Rechtsfolgen, Anspruch, Schema, Jura, Studium, Mindmap, Übersicht, Aufbau
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