Was ist juralib.de?

juralib.de ist eine Seite nach dem "hivemind" - Prinzip, das durch Wikipedia bekannt ist. Jeder, der sich kostenlos registiert, kann bestehende Mindmaps für alle User sichtbar ändern und neue Mindmaps einfügen. Ziel ist es, den gesamten deutschen Jura-Examensstoff online und in hoher Qualität darzustellen.


Warum mit Mindmaps lernen?

Viele Jurastudenten lernen mit Karteikarten, oder Mitschriften aus der Vorlesung. Nimm dir mal einen halben Tag Zeit und informiere dich in der Bibliothek oder dem Buchladen deines Vertrauens über Lerntechnik. Wir lernen immerhin 4-5 Jahre lang eine anfangs kaum übersehbare Menge an Wissen auswendig. Also sollte diese Zeit effektiv eingesetzt werden. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass im Vergleich zu traditionellen Lerntechniken (s.o.) der Einsatz von Mindmaps die erinnerte Informationsmenge im Schnitt um etwa 10% steigert.


Das bietet dir juralib.de:

Füge Mindmaps zu deinem Lernplan hinzu und werde automatisch nach einem Tag, einer Woche und einem Monat an's Wiederholen erinnert.

Erstelle private Mindmaps und teile sie mit deinen Freunden. Bei juralib.de gibt es den Mindmap - Editor kostenlos und einfach zu bedienen direkt im Browser. Durch tägliche Backups sind deine Daten bei uns absolut sicher.

Für besonders hartnäckige Probleme kannst du auf der Seite eigene Quizzkarten erstellen und dich so selber beim wiederholten Durchgehen kontrollieren.

Editor starten
Werbung:

Handlungsvollmacht, Laden ..

Klick um in voller Größe anzuzeigen

Handlungsvollmacht, Ladenangestellter§§ 54, 56

  • § 54, HBV Handlungsvollmacht

  • Ladenangestellter, § 56

    • DogmatischeEinordnung

      • E.A.: eigener Rechtsscheinstatbestand

        • Nachrangig zu § 54 prüfen, wenn Vollmacht ()
        • Dann analoge Anwendung v. § 54 III
      • A.A.: gesetzliche Fiktion iRd § 54

        • Ersetzt die tats. nicht erteilte Vollmacht (AVM)
        • Dann § 54 III direkt anwendbar
      • Also rein dogm. Streit, gleiches Ergebnis

    • Vrss.

      • Laden

      • Wissen und Wollen

      • Verkauf oderEmpfangsannahme

        • Also gerade kein Kauf
          • (P) analoge Anwendung auf Ankauf?
        • Arg.: beim Verkauf kann der Vertretene steuern, weil Preise schon feststehen, beim Einkauf nicht
      • Gewöhnlich

        • =bundesratanchenüblich
      • Gutgläubigkeit

        • (§ 54 III analog)
    • Ges. geregelterFall der AVM

    • Folge: fehlende Vertretungsmacht wird fingiert


Tags:

Voraussetzungen, Prüfung, Rechtsfolgen, Anspruch, Schema, Jura, Studium, Mindmap, Übersicht, Aufbau
Start

Content on this page requires a newer version of Adobe Flash Player.

Get Adobe Flash player

Mindmap teilen: Handlungsvollmacht, Ladenangestellter§§ 54, 56